JudikaturJustiz14Ns19/24s

14Ns19/24s – OGH Entscheidung

Entscheidung
28. März 2024

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 28. März 2024 durch d ie Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Nordmeyer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Mann in der Strafsache gegen * B* wegen des Vergehens des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB, AZ 4 U 47/23v des Bezirksgerichts Traun , über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Hietzing delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Rechtssätze
0

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