JudikaturBVwG

G306 2312342-1 – Bundesverwaltungsgericht Entscheidung

Entscheidung
10. Juni 2025

Spruch

G306 2312342-1/5E

BESCHLUSS

Das Bundesverwaltungsgericht beschließt durch den Richter Mag. Dietmar MAURER im Verfahren über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. Bundesrepublik Deutschland, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 07.04.2025, Zl.: XXXX zu Recht:

A) Das Verfahren wird eingestellt.

B)Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Begründung:

Mit Eingabe vom 28.05.2025 (OZ 4), eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 30.05.2025, legte der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ausdrücklich zurück. Das Verfahren ist daher gemäß § 28 Abs 1 VwGVG mit Beschluss einzustellen.

Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG sind nicht zu beantworten, sodass kein Anlass besteht, die Revision zuzulassen.