Voraussetzung für eine Anhaltung unter Art 5 Abs 1 lit e MRK ist, dass anhand einer objektiven medizinischen Expertise gerichtlicherseits festgestellt wurde, dass der Betroffene einwandfrei als geisteskrank einzustufen ist.
…es in der Situation des Beschwerdeführers seit der letzten Untersuchung potentiell bedeutsame Änderungen gab (EGMR 7.9.2017, Bsw 45953/10, D. J. gegen Deutschland = RIS-Justiz RS0128272 [T10]), welche fallspezifisch – wie bereits umfassend aufgezeigt – bislang (weiterhin) nicht erkennbar sind. Der Beschwerde war daher mangels realistischer Alternativen zur notwendigen weiteren Unterbringung…
…eine Verletzung des Art 5 Abs 1 lit a und e EMRK darstellt ( Pieber , WK² StVG § 162 Rz 18 mwN; vgl RIS-Justiz RS0128272; EGMR, Erkenntnis vom 20. Juli 2017, 11537/11, Lorenz/Österreich). Zudem unterließ es das Erstgericht den Sicherheitsbehörden, in deren Sprengel sich der Betroffene zuletzt aufgehalten…
…hinreichend faktenbasierten Entscheidungsgrundlage eine Verletzung des Art 5 Abs 1 lit a und e EMRK darstellt (erneut Pieber, aaO Rz 18 mwN; vgl RIS-Justiz RS0128272; EGMR, Erkenntnis vom 20. Juli 2017, 11537/11, Lorenz/Österreich). Vorliegendenfalls wurde zuletzt im August 2023 ein Sachverständigengutachten (vgl ON 5) eingeholt, aktuellere Expertisen liegen…
…der Grundlage einer nicht hinreichend faktenbasierten Entscheidungsgrundlage eine Verletzung des Art 5 Abs 1 lit a und e EMRK darstellt (erneut Pieber aaO; RIS Justiz RS0128272; EGMR, Erkenntnis vom 20. Juli 2017, 11537/11, Lorenz/Österreich ). Nachdem jedoch fallkonkret insbesondere der Maßnahmenvollzug nach wie vor eine Freiheitsstrafe vikariiert, das einweisungsrelevante Gutachten…
…der Grundlage einer nicht hinreichend faktenbasierten Entscheidungsgrundlage eine Verletzung des Artikel 5 Abs 1 lit a und e EMRK darstellt (erneut Pieber aaO; RIS Justiz RS0128272; EGMR Erkenntnis vom 20. Juli 2017, 11537/11, Lorenz/Österreich). Gegenständlich kommt die BEST in ihrer Äußerung vom 20. Mai 2025 zwar zum Ergebnis, dass…
…der Grundlage einer nicht hinreichend faktenbasierten Entscheidungsgrundlage eine Verletzung des Art 5 Abs 1 lit a und e EMRK darstellt (erneut Pieber aaO; RIS Justiz RS0128272; EGMR, Erkenntnis vom 20. Juli 2017, 11537/11, Lorenz/Österreich ). Nachdem jedoch nach wie vor der Maßnahmenvollzug eine Freiheitsstrafe vikariiert, das Gutachten erst vor knapp…
…Gutachten einzuholen wäre ( Pieber in WK² StVG § 162 Rz 18). Abzustellen ist auch nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl RIS-Justiz RS0128272 [T10]) vielmehr darauf, dass ein Gutachten ausreichend aktuell ist, um den klinischen Zustand der betroffenen Person – mit fallbezogenem Blick auf potentiell bedeutsame Änderungen seit…
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