Durchführungsverordnung (EU) 2023/2229 der Kommission vom 25. Oktober 2023 zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse
Vorwort/Präambel
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 12 Absatz 1 wird das Datum „31. Dezember 2023“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt.
2. Artikel 13 wird wie folgt geändert:
3. Anhang I wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
Anhang I Nummer 1 (Grundstoffe) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wird wie folgt berichtigt:
1. Der Eintrag 2C für „Chitosanhydrochlorid“ erhält folgende Fassung:
2. Folgender Eintrag wird angefügt:
Amtsblatt der Europäischen Union
In der Tabelle in Anhang I Nummer 2 (Wirkstoffe mit geringem Risiko) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 werden folgende Einträge eingefügt:
(1) Nach dem Eintrag „20D Eisenpyrophosphat“:
(2) Nach dem Eintrag „28D Wässriger Extrakt aus gekeimten Samenkörnern der Süßlupine Lupinus albus“:
Die Tabelle in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wird wie folgt geändert:
1. Der Eintrag für „Kompostiertes oder fermentiertes Gemisch aus Haushaltsabfällen“ erhält folgende Fassung:
2. Nach dem Eintrag „Kaliumchlorid“ wird folgender Eintrag angefügt:
Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wird wie folgt geändert:
1. Teil A wird wie folgt geändert:
2. Teil B Nummer 3 Buchstabe b „Verbindungen von Spurenelementen“ wird wie folgt geändert:
Die Tabelle in Anhang V Teil A Abschnitt A1 (Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich Träger) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wird wie folgt geändert:
1. Der Eintrag für „E 300 — Ascorbinsäure“ erhält folgende Fassung:
2. Der Eintrag für „E 322 — Lecithine“ erhält folgende Fassung:
3. Die Einträge für „E 335 — Natriumtartrate“ und „E 336 — Kaliumtartrate“ erhalten folgende Fassung:
4. Nach dem Eintrag „E 336 — Kaliumtartrate“ wird folgender Eintrag eingefügt:
5. Anhang III wird gemäß Anhang III dieser Verordnung geändert.
6. Anhang V wird gemäß Anhang IV dieser Verordnung geändert.