ANHANG I — Durchführungsverordnung (EU) 2023/2229 der Kommission vom 25. Oktober 2023 zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse
In der Tabelle in Anhang I Nummer 2 (Wirkstoffe mit geringem Risiko) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 werden folgende Einträge eingefügt:
(1) Nach dem Eintrag „20D Eisenpyrophosphat“:
(2) Nach dem Eintrag „28D Wässriger Extrakt aus gekeimten Samenkörnern der Süßlupine Lupinus albus“:
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