ANHANG II — Durchführungsverordnung (EU) 2023/2229 der Kommission vom 25. Oktober 2023 zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse
Rückverweise
Die Tabelle in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wird wie folgt geändert:
1. Der Eintrag für „Kompostiertes oder fermentiertes Gemisch aus Haushaltsabfällen“ erhält folgende Fassung:
2. Nach dem Eintrag „Kaliumchlorid“ wird folgender Eintrag angefügt:
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