ANHANG IV — Durchführungsverordnung (EU) 2023/2229 der Kommission vom 25. Oktober 2023 zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse
Rückverweise
Die Tabelle in Anhang V Teil A Abschnitt A1 (Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich Träger) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 wird wie folgt geändert:
1. Der Eintrag für „E 300 — Ascorbinsäure“ erhält folgende Fassung:
2. Der Eintrag für „E 322 — Lecithine“ erhält folgende Fassung:
3. Die Einträge für „E 335 — Natriumtartrate“ und „E 336 — Kaliumtartrate“ erhalten folgende Fassung:
4. Nach dem Eintrag „E 336 — Kaliumtartrate“ wird folgender Eintrag eingefügt:
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