(1) Für die praktischen Aspekte der Zusammenarbeit und der Umsetzung dieses ATIA, erstellen die Parteien einen rechtlich nicht verbindlichen Benutzerleitfaden in englischer Sprache. Der Benutzerleitfaden beinhaltet unter anderem:
a. technische Details der XML-Datasets
b. technische Details für die Umwandlung der Datasets in XML-Dokumentformat
c. die technischen Details zur Nutzung des EUCARIS-Systems
d. die relevanten nationalen Rechtsvorschriften der Parteien
e. die nationalen Muster für das in Artikel 3 des CBE-Übereinkommens definierte Informationsschreiben.
(2) In gegenseitigem Einvernehmen kann eine der Parteien eine sichere Web-Seite erstellen, welche den Benutzerleitfaden sowie andere relevante Dokumente und Informationen betreffend die Umsetzung und Anwendung des CBE-Übereinkommens und des ATIA beinhaltet. Die anderen Parteien unterstützen diese Web-Seite, indem sie die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
Rückverweise
ATIA · Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten – Durchführung
Art. 9 Benutzerleitfaden
…1) Für die praktischen Aspekte der Zusammenarbeit und der Umsetzung dieses ATIA, erstellen die Parteien einen rechtlich nicht verbindlichen Benutzerleitfaden in englischer Sprache. Der Benutzerleitfaden beinhaltet unter anderem: a. technische Details der XML-Datasets b. technische Details…
Art. 8 Umsetzung des ATIA
…Auf die technische und administrative Umsetzung des ATIA findet Artikel 9 des CBE-Übereinkommens Anwendung.…
Art. 5 Kommunikation und Wege für die Übermittlung der Datasets und anderer Informationen
…Die technischen Details für die Verwendung des EUCARIS-Systems werden im Benutzerleitfaden gemäß Artikel 8 Absatz 2 des CBE-Übereinkommens und Artikel 9 dieses ATIA festgelegt.…
Art. 3 Allgemeine Bestimmungen
…Details betreffend der Umwandlung der Datasets in XML-Dokumentformat werden im Benutzerleitfaden gemäß Artikel 8 Absatz 2 des CBE-Übereinkommens und Artikel 9 dieses ATIA festgelegt.…