(1) Die Parteien verwenden das EUCARIS-System und das s-Testa Kommunikationsnetzwerk als sicheres interoperables elektronisches System zum Zwecke der technischen Umsetzung des CBE-Übereinkommens.
(2) Die technischen Details für die Verwendung des EUCARIS-Systems werden im Benutzerleitfaden gemäß Artikel 8 Absatz 2 des CBE-Übereinkommens und Artikel 9 dieses ATIA festgelegt.
Rückverweise
ATIA · Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten – Durchführung
Art. 5 Kommunikation und Wege für die Übermittlung der Datasets und anderer Informationen
…Details für die Verwendung des EUCARIS-Systems werden im Benutzerleitfaden gemäß Artikel 8 Absatz 2 des CBE-Übereinkommens und Artikel 9 dieses ATIA festgelegt.…