BundesrechtInternationale VerträgeGleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Ungarn)

Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Ungarn)

In Kraft seit 01. September 1998
Up-to-date

Artikel 1

Art. 1

In diesem Abkommen bedeutet:

1. der Ausdruck „Hochschule“ alle Institutionen, denen von der Republik Österreich beziehungsweise von der Republik Ungarn gesetzlich Hochschulcharakter zuerkannt wird, mit Ausnahme derjenigen Hochschulen, bei denen für die Zulassung ein Dienstverhältnis oder eine Mitgliedschaft maßgebend ist. Die Hochschulen, auf die sich das Abkommen bezieht, sind in den Anlagen 1 und 2 aufgezählt. Die Ständige Expertenkommission gemäß Art. 6 kann diese Anlagen einvernehmlich ändern;

2. der Ausdruck „akademischer Grad“ jeden Diplomgrad oder Doktorgrad, der von einer Hochschule als Abschluß eines ordentlichen Studiums verliehen wird;

3. der Ausdruck „Prüfung“ sowohl Abschlußprüfungen eines ordentlichen Studiums als auch Teilprüfungen oder Zwischenprüfungen

innerhalb eines ordentlichen Studiums.

Artikel 2

Art. 2

(1) Auf Antrag des Studierenden werden einschlägige Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungen gegenseitig angerechnet und anerkannt. Nicht absolvierte Prüfungen, die nach den Studienvorschriften der aufnehmenden Hochschule verpflichtend vorgeschrieben sind, sind nachzuholen.

(2) Ob ein einschlägiges Studium vorliegt, wird von jener Hochschule beurteilt, an die der Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten beziehungsweise auf Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungen gerichtet worden ist.

(3) Von österreichischen Studierenden der Studienrichtung Finno-Ugristik an einer ungarischen Universität absolvierte Semester werden bis zum Höchstausmaß von zwei Semestern auf die Studiendauer in Österreich voll angerechnet und die während dieser Semester positiv abgelegten Prüfungen voll anerkannt. Voraussetzung ist, daß dieser Studierende das Studium in Ungarn als Hörer gemäß den ungarischen Studienvorschriften absolviert hat und die entsprechenden Universitätszeugnisse vorlegt.

(4) Von ungarischen Studierenden der Studienrichtung Germanistik an einer österreichischen Universität absolvierte Semester werden bis zum Höchstausmaß von zwei Semestern auf die Studiendauer in Ungarn voll angerechnet und die während dieser Semester positiv abgelegten Prüfungen voll anerkannt. Voraussetzung ist, daß dieser Studierende das Studium in Österreich als ordentlicher Hörer gemäß den österreichischen Studienvorschriften absolviert hat und die entsprechenden Universitätszeugnisse vorlegt.

(5) Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Abs. 3 und 4 ist in beiden Vertragsstaaten, daß diese Studierenden mindestens die Hälfte ihres Studiums im Heimatstaat abgeschlossen haben.

Artikel 3

Art. 3

Akademische Grade und Studienabschlüsse berechtigen den Inhaber zu einem weiterführenden oder einem weiteren Studium an den Hochschulen des jeweiligen anderen Vertragsstaates ohne Zusatz- oder Ergänzungsprüfungen, wenn und insoweit der Bewerber im Staate der Verleihung beziehungsweise des Studienabschlusses zu einem weiterführenden beziehungsweise weiteren Studium ohne Zusatz- oder Ergänzungsprüfungen unmittelbar berechtigt ist.

Artikel 4

Art. 4

Der Inhaber eines akademischen Grades ist berechtigt, diesen im jeweils anderen Vertragsstaat in der Form zu führen, wie er auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen des Herkunftsstaates geführt werden darf. Mit dem Recht zur Führung des akademischen Grades sind unmittelbar keine Berufsrechte verbunden.

Artikel 5

Art. 5

Die sonstigen in den beiden Vertragsstaaten geltenden allgemeinen und besonderen Regelungen über die Zulassung zum Studium, insbesondere über das Erfordernis ausreichender Kenntnis der Unterrichtssprache, werden durch dieses Abkommen nicht berührt.

Artikel 6

Art. 6

(1) Zur Beratung aller Fragen, die sich aus diesem Abkommen ergeben, wird eine Ständige Expertenkommission eingesetzt, die aus je bis zu drei von den beiden Vertragsstaaten zu nominierenden Mitgliedern besteht. Die Liste der Mitglieder wird dem jeweils anderen Vertragsstaat auf diplomatischem Weg übermittelt. Diese Kommission tritt mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens an die Stelle der Ständigen Expertenkommission gemäß Art. 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten vom 16. Juli 1982.

(2) Die Ständige Expertenkommission tritt auf Wunsch eines der beiden Vertragsstaaten zusammen. Der Tagungsort wird jeweils auf diplomatischem Weg vereinbart.

Artikel 7

Art. 7

(1) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat in Kraft, in welchem die beiden Vertragsstaaten einander schriftlich auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, daß die jeweiligen innerstaatlichen Erfordernisse für das Inkrafttreten erfüllt sind.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Gleichwertigkeit der Studien an den Universitäten und der akademischen Grade vom 8. März 1983 außer Kraft.

(3) Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten vom 16. Juli 1982 wird durch dieses Abkommen mit Ausnahme der Ständigen Expertenkommission (Art. 6 Abs. 1 letzter Satz) nicht berührt.

Artikel 8

Art. 8

Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragsstaat kann das Abkommen unter Einhaltung einer einjährigen Frist schriftlich kündigen.

Geschehen zu Budapest, am 23. April 1997, in zwei Urschriften in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Anlage 1

Ungarische Hochschulen gemäß Art. 1 Z 1

A. Universitäten:

A/1. Staatliche Universitäten:

Anl. 1

Veterinärmedizinische Universität Budapest

Wirtschaftsuniversität Budapest

Technische Universität Budapest

Landwirtschaftliche Universität Debrecen

Medizinische Universität Debrecen

Lorand Eötvös Universität Budapest

Universität für Forstwirtschaft und Holztechnologie Sopron

Landwirtschaftliche Universität Gödöllö

Imre Haynal Universität für Gesundheitswissenschaften Budapest

Janus Pannonius Universität Pecs

Attila Jozsef Universität Szeged

Universität für Gartenbau und Nahrungsmittelindustrie Budapest

Lajos Kossuth Universität Debrecen

Ferenc Liszt Musikakademie Budapest

Ungarische Akademie für Angewandte Künste Budapest

Ungarische Akademie für Bildende Künste Budapest

Ungarische Universität für Leibeserziehung Budapest

Universität Miskolc

Pannonische Landwirtschaftliche Universität Keszthely

Medizinische Universität Pecs

Semmelweis Medizinische Universität Budapest

Albert Szent-Györgyi Medizinische Universität Szeged

Akademie für Schauspiel und Film Budapest

Universität Veszprem

A/2. Kirchliche Universitäten:

Anl. 1

Gaspar Karoli Calvinistische Universität Budapest

Theologische Akademie der Reformierten Kirche Debrecen

Lutheranische Theologische Akademie Budapest

Jüdisches Theologisches Seminar Budapest

Peter Pazmany Katholische Universität Budapest

B. „Hochschulen“ („Föiskolak“)

B/1. Staatliche Hochschulen:

Anl. 1

Janos Apaczai Csere Hochschule für Grundschullehrerausbildung Györ

Hochschule für Verwaltung Budapest

Donat Banki Technische Hochschule Budapest

Gusztav Barczi Hochschule für Sonderschullehrer

Elek Benedek Hochschule für Kindergärtnerausbildung Sopron

Daniel Berzsenyi Hochschule für Lehrerbildung Szombathely

György Bessenyei Hochschule für Lehrerbildung Nyiregyhaza

Terez Brunszvik Hochschule für Kindergärtnerausbildung Szarvas

Hochschule für Grundschullehrerausbildung Budapest

Comenius Hochschule für Grundschullehrerausbildung Sarospatak

Mihaly Vitez Csokonai Hochschule für Grundschullehrerausbildung Kaposvar

Jozsef Eötvös Hochschule für Grundschullehrerausbildung Baja

Karoly Eszterhazy Hochschule für Lehrerbildung Eger

Hochschule für Maschinenbau und Automatisierungswesen Keskemet

Hochschule für Kindergärtnerausbildung Hajduböszörmeny

Gyula Illyes Hochschule für Pädagogik Szekszard

Hochschule für Grundschullehrerausbildung Jaszbereny

Gyula Juhasz Hochschule für Lehrerbildung Szeged

Kalman Kando Technische Hochschule Budapest

Hochschule für Grundschullehrerausbildung Kecskemet

Hochschule für Handel und Wirtschaft Szolnok

Hochschule für Handel, Versorgung und Tourismus Budapest

Hochschule für Leichtindustrie Budapest

Sandor Körösi Csoma Hochschule Bekescsaba

Hochschule für Außenhandel Budapest

Ungarische Hochschule für Tanz Budapest

Hochschule für Finanz und Rechnungswesen Budapest

Mihaly Pollack Technische Hochschule Pecs

Istvan Szechenyi Hochschule Györ

Miklos Ybl Technische Hochschule Budapest

B/2. Kirchliche Hochschulen:

Anl. 1

Baptistische Theologische Akademie Budapest

Theologische Hochschule Eger

Theologische Hochschule Esztergom

Bibelhochschule der Evangelikalen Pfingstgemeinde Budapest

Franciskanische Theologische Hochschule Budapest

Griechisch-Katholische Theologische Hochschule Nyiregyhaza

Theologische Hochschule Györ

Theologisches Seminar der Sieben-Tage-Adventistenkirche Budapest

Ferenc Kölcsey Hochschule für Reformatorische Grundschullehrerausbildung Debrecen

Ost-Mitteleuropäische Bibelschule und Ausbildungsinstitut für Pastoren Budapest

Saint Gellert Hochschule Pannonhalma

Reformierte Theologische Hochschule Papa

Theologische Hochschule Pecs

Hochschule des Piaristenordens für Theologie und Lehrerbildung Budapest

Theologische Akademie der Reformierten Kirche Sarospatak

Sola Scriptura Hochschule für Pastorenausbildung und Theologie Budapest

Theologische Hochschule Szeged

Theologische Hochschule St. Benedikt Nagyvenyim

Gate Of Tan Buddhistische Hochschule Budapest

Theologische Hochschule Veszprem

John Wesley Hochschule für Pastorenausbildung Budapest

Janos Vitez Katholische Hochschule für Grundschullehrerausbildung Esztergom

Katholische Hochschule für Lehrerbildung Zsambek

B/3. Andere private Hochschulen:

Anl. 1

Denes Gabor Hochschule für Informatik Budapest

Janos Kodolanyi Hochschule Szekesfehervar

Hochschule für Moderne Betriebswissenschaftliche Studien Tatabanya

Andras Petö Institut für Führungskräfteausbildung Budapest

Anlage 2

Österreichische Hochschulen gemäß Art. 1 Z 1

A. Universitäten:

Anl. 2

Universität Wien

Universität Graz

Universität Innsbruck

Universität Salzburg

Technische Universität Wien

Technische Universität Graz

Montanuniversität Leoben

Universität für Bodenkultur Wien

Veterinärmedizinische Universität Wien

Wirtschaftsuniversität Wien

Universität Linz

Universität Klagenfurt

B. Hochschulen künstlerischer Richtung:

Anl. 2

Akademie der bildenden Künste in Wien

Hochschule für angewandte Kunst in Wien

Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien

Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum“ in Salzburg

Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz

Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz

C. Fachhochschul-Studiengänge:

Anl. 2

Automatisierte Anlagen und Prozeßtechnik (Trägerverein zur Vorbereitung und Errichtung
von Fachhochschulen in Oberösterreich, Standort Wels)

Bauingenieurwesen-Projektmanagement (Technikum Kärnten, Spittal an der Drau)

Bauplanung und Baumanagement (Technikum Joanneum Ges.m.b.H., Standort Übelbach)

Betriebliches Prozeß- und Projektmanagement (Verein Technikum Vorarlberg, Dornbirn)

Elektronik (Verein zur Förderung eines Fachhochschul-Studienganges Elektronik in Wien, Wien)

Elektronik (Technikum Kärnten, Spittal an der Drau)

Fertigungsautomatisierung (Verein Technikum Vorarlberg, Dornbirn)

Gebäudetechnik (Verein zur Errichtung und Führung einer wirtschaftlich-technischen Fachhochschule
Burgenland, Standort Pinkafeld)

Holztechnik und Holzwirtschaft (Schulverein der Sägewerker Österreichs, Kuchl)

Industrial Design (Technikum Joanneum Ges.m.b.H., Standort Graz)

Industrielle Elektronik (Technikum Joanneum Ges.m.b.H., Standort Kapfenberg)

Industriewirtschaft (Technikum Joanneum Ges.m.b.H., Standort Kapfenberg)

Internationale Wirtschaftsbeziehungen (Verein zur Errichtung und Führung einer
wirtschaftlich-technischen Fachhochschule Burgenland, Eisenstadt)
Präzisions-, System- und Informationstechnik (Wiener Neustädter Bildungs- und Forschungs
Ges.m.b.H., Wiener Neustadt)
Produktions- und Managementtechnik (Trägerverein zur Vorbereitung und Errichtung von
Fachhochschulen in Oberösterreich, Standort Steyr)
Software-Engineering (Trägerverein zur Vorbereitung und Errichtung von Fachhochschulen in
Oberösterreich, Standort Hagenberg)

Telekommunikationstechnik und -systeme (Techno-Z Salzburg)

Tourismus-Management (Wirtschaftskammer Wien, Hotel- und Tourismusschulen Modul, Wien)

Tourismusmanagement und Freizeitwirtschaft (Internationales Management Center Krems Ges.m.b.H.,
Krems)
Wirtschaftsberatende Berufe (Wiener Neustädter Bildungs- und Forschungs Ges.m.b.H., Wiener
Neustadt)