Vorwort
Artikel 1
Art. 1
In diesem Abkommen bedeutet:
1. der Ausdruck „Hochschule“ alle Institutionen, denen von der Republik Österreich beziehungsweise von der Republik Ungarn gesetzlich Hochschulcharakter zuerkannt wird, mit Ausnahme derjenigen Hochschulen, bei denen für die Zulassung ein Dienstverhältnis oder eine Mitgliedschaft maßgebend ist. Die Hochschulen, auf die sich das Abkommen bezieht, sind in den Anlagen 1 und 2 aufgezählt. Die Ständige Expertenkommission gemäß Art. 6 kann diese Anlagen einvernehmlich ändern;
2. der Ausdruck „akademischer Grad“ jeden Diplomgrad oder Doktorgrad, der von einer Hochschule als Abschluß eines ordentlichen Studiums verliehen wird;
3. der Ausdruck „Prüfung“ sowohl Abschlußprüfungen eines ordentlichen Studiums als auch Teilprüfungen oder Zwischenprüfungen
innerhalb eines ordentlichen Studiums.
Artikel 2
Art. 2
(1) Auf Antrag des Studierenden werden einschlägige Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungen gegenseitig angerechnet und anerkannt. Nicht absolvierte Prüfungen, die nach den Studienvorschriften der aufnehmenden Hochschule verpflichtend vorgeschrieben sind, sind nachzuholen.
(2) Ob ein einschlägiges Studium vorliegt, wird von jener Hochschule beurteilt, an die der Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten beziehungsweise auf Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungen gerichtet worden ist.
(3) Von österreichischen Studierenden der Studienrichtung Finno-Ugristik an einer ungarischen Universität absolvierte Semester werden bis zum Höchstausmaß von zwei Semestern auf die Studiendauer in Österreich voll angerechnet und die während dieser Semester positiv abgelegten Prüfungen voll anerkannt. Voraussetzung ist, daß dieser Studierende das Studium in Ungarn als Hörer gemäß den ungarischen Studienvorschriften absolviert hat und die entsprechenden Universitätszeugnisse vorlegt.
(4) Von ungarischen Studierenden der Studienrichtung Germanistik an einer österreichischen Universität absolvierte Semester werden bis zum Höchstausmaß von zwei Semestern auf die Studiendauer in Ungarn voll angerechnet und die während dieser Semester positiv abgelegten Prüfungen voll anerkannt. Voraussetzung ist, daß dieser Studierende das Studium in Österreich als ordentlicher Hörer gemäß den österreichischen Studienvorschriften absolviert hat und die entsprechenden Universitätszeugnisse vorlegt.
(5) Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Abs. 3 und 4 ist in beiden Vertragsstaaten, daß diese Studierenden mindestens die Hälfte ihres Studiums im Heimatstaat abgeschlossen haben.
Artikel 3
Art. 3
Akademische Grade und Studienabschlüsse berechtigen den Inhaber zu einem weiterführenden oder einem weiteren Studium an den Hochschulen des jeweiligen anderen Vertragsstaates ohne Zusatz- oder Ergänzungsprüfungen, wenn und insoweit der Bewerber im Staate der Verleihung beziehungsweise des Studienabschlusses zu einem weiterführenden beziehungsweise weiteren Studium ohne Zusatz- oder Ergänzungsprüfungen unmittelbar berechtigt ist.
Artikel 4
Art. 4
Der Inhaber eines akademischen Grades ist berechtigt, diesen im jeweils anderen Vertragsstaat in der Form zu führen, wie er auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen des Herkunftsstaates geführt werden darf. Mit dem Recht zur Führung des akademischen Grades sind unmittelbar keine Berufsrechte verbunden.
Artikel 5
Art. 5
Die sonstigen in den beiden Vertragsstaaten geltenden allgemeinen und besonderen Regelungen über die Zulassung zum Studium, insbesondere über das Erfordernis ausreichender Kenntnis der Unterrichtssprache, werden durch dieses Abkommen nicht berührt.
Artikel 6
Art. 6
(1) Zur Beratung aller Fragen, die sich aus diesem Abkommen ergeben, wird eine Ständige Expertenkommission eingesetzt, die aus je bis zu drei von den beiden Vertragsstaaten zu nominierenden Mitgliedern besteht. Die Liste der Mitglieder wird dem jeweils anderen Vertragsstaat auf diplomatischem Weg übermittelt. Diese Kommission tritt mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens an die Stelle der Ständigen Expertenkommission gemäß Art. 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten vom 16. Juli 1982.
(2) Die Ständige Expertenkommission tritt auf Wunsch eines der beiden Vertragsstaaten zusammen. Der Tagungsort wird jeweils auf diplomatischem Weg vereinbart.
Artikel 7
Art. 7
(1) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat in Kraft, in welchem die beiden Vertragsstaaten einander schriftlich auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, daß die jeweiligen innerstaatlichen Erfordernisse für das Inkrafttreten erfüllt sind.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Gleichwertigkeit der Studien an den Universitäten und der akademischen Grade vom 8. März 1983 außer Kraft.
(3) Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten vom 16. Juli 1982 wird durch dieses Abkommen mit Ausnahme der Ständigen Expertenkommission (Art. 6 Abs. 1 letzter Satz) nicht berührt.
Artikel 8
Art. 8
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragsstaat kann das Abkommen unter Einhaltung einer einjährigen Frist schriftlich kündigen.
Geschehen zu Budapest, am 23. April 1997, in zwei Urschriften in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Anlage 1
Ungarische Hochschulen gemäß Art. 1 Z 1
A. Universitäten:
A/1. Staatliche Universitäten:
Anl. 1
Veterinärmedizinische Universität Budapest
Wirtschaftsuniversität Budapest
Technische Universität Budapest
Landwirtschaftliche Universität Debrecen
Medizinische Universität Debrecen
Lorand Eötvös Universität Budapest
Universität für Forstwirtschaft und Holztechnologie Sopron
Landwirtschaftliche Universität Gödöllö
Imre Haynal Universität für Gesundheitswissenschaften Budapest
Janus Pannonius Universität Pecs
Attila Jozsef Universität Szeged
Universität für Gartenbau und Nahrungsmittelindustrie Budapest
Lajos Kossuth Universität Debrecen
Ferenc Liszt Musikakademie Budapest
Ungarische Akademie für Angewandte Künste Budapest
Ungarische Akademie für Bildende Künste Budapest
Ungarische Universität für Leibeserziehung Budapest
Universität Miskolc
Pannonische Landwirtschaftliche Universität Keszthely
Medizinische Universität Pecs
Semmelweis Medizinische Universität Budapest
Albert Szent-Györgyi Medizinische Universität Szeged
Akademie für Schauspiel und Film Budapest
Universität Veszprem
A/2. Kirchliche Universitäten:
Anl. 1
Gaspar Karoli Calvinistische Universität Budapest
Theologische Akademie der Reformierten Kirche Debrecen
Lutheranische Theologische Akademie Budapest
Jüdisches Theologisches Seminar Budapest
Peter Pazmany Katholische Universität Budapest
B. „Hochschulen“ („Föiskolak“)
B/1. Staatliche Hochschulen:
Anl. 1
Janos Apaczai Csere Hochschule für Grundschullehrerausbildung Györ
Hochschule für Verwaltung Budapest
Donat Banki Technische Hochschule Budapest
Gusztav Barczi Hochschule für Sonderschullehrer
Elek Benedek Hochschule für Kindergärtnerausbildung Sopron
Daniel Berzsenyi Hochschule für Lehrerbildung Szombathely
György Bessenyei Hochschule für Lehrerbildung Nyiregyhaza
Terez Brunszvik Hochschule für Kindergärtnerausbildung Szarvas
Hochschule für Grundschullehrerausbildung Budapest
Comenius Hochschule für Grundschullehrerausbildung Sarospatak
Mihaly Vitez Csokonai Hochschule für Grundschullehrerausbildung Kaposvar
Jozsef Eötvös Hochschule für Grundschullehrerausbildung Baja
Karoly Eszterhazy Hochschule für Lehrerbildung Eger
Hochschule für Maschinenbau und Automatisierungswesen Keskemet
Hochschule für Kindergärtnerausbildung Hajduböszörmeny
Gyula Illyes Hochschule für Pädagogik Szekszard
Hochschule für Grundschullehrerausbildung Jaszbereny
Gyula Juhasz Hochschule für Lehrerbildung Szeged
Kalman Kando Technische Hochschule Budapest
Hochschule für Grundschullehrerausbildung Kecskemet
Hochschule für Handel und Wirtschaft Szolnok
Hochschule für Handel, Versorgung und Tourismus Budapest
Hochschule für Leichtindustrie Budapest
Sandor Körösi Csoma Hochschule Bekescsaba
Hochschule für Außenhandel Budapest
Ungarische Hochschule für Tanz Budapest
Hochschule für Finanz und Rechnungswesen Budapest
Mihaly Pollack Technische Hochschule Pecs
Istvan Szechenyi Hochschule Györ
Miklos Ybl Technische Hochschule Budapest
B/2. Kirchliche Hochschulen:
Anl. 1
Baptistische Theologische Akademie Budapest
Theologische Hochschule Eger
Theologische Hochschule Esztergom
Bibelhochschule der Evangelikalen Pfingstgemeinde Budapest
Franciskanische Theologische Hochschule Budapest
Griechisch-Katholische Theologische Hochschule Nyiregyhaza
Theologische Hochschule Györ
Theologisches Seminar der Sieben-Tage-Adventistenkirche Budapest
Ferenc Kölcsey Hochschule für Reformatorische Grundschullehrerausbildung Debrecen
Ost-Mitteleuropäische Bibelschule und Ausbildungsinstitut für Pastoren Budapest
Saint Gellert Hochschule Pannonhalma
Reformierte Theologische Hochschule Papa
Theologische Hochschule Pecs
Hochschule des Piaristenordens für Theologie und Lehrerbildung Budapest
Theologische Akademie der Reformierten Kirche Sarospatak
Sola Scriptura Hochschule für Pastorenausbildung und Theologie Budapest
Theologische Hochschule Szeged
Theologische Hochschule St. Benedikt Nagyvenyim
Gate Of Tan Buddhistische Hochschule Budapest
Theologische Hochschule Veszprem
John Wesley Hochschule für Pastorenausbildung Budapest
Janos Vitez Katholische Hochschule für Grundschullehrerausbildung Esztergom
Katholische Hochschule für Lehrerbildung Zsambek
B/3. Andere private Hochschulen:
Anl. 1
Denes Gabor Hochschule für Informatik Budapest
Janos Kodolanyi Hochschule Szekesfehervar
Hochschule für Moderne Betriebswissenschaftliche Studien Tatabanya
Andras Petö Institut für Führungskräfteausbildung Budapest
Anlage 2
Österreichische Hochschulen gemäß Art. 1 Z 1
A. Universitäten:
Anl. 2
Universität Wien
Universität Graz
Universität Innsbruck
Universität Salzburg
Technische Universität Wien
Technische Universität Graz
Montanuniversität Leoben
Universität für Bodenkultur Wien
Veterinärmedizinische Universität Wien
Wirtschaftsuniversität Wien
Universität Linz
Universität Klagenfurt
B. Hochschulen künstlerischer Richtung:
Anl. 2
Akademie der bildenden Künste in Wien
Hochschule für angewandte Kunst in Wien
Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien
Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum“ in Salzburg
Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz
Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz
C. Fachhochschul-Studiengänge:
Anl. 2
Automatisierte Anlagen und Prozeßtechnik (Trägerverein zur Vorbereitung und Errichtung | |
von Fachhochschulen in Oberösterreich, Standort Wels) | |
Bauingenieurwesen-Projektmanagement (Technikum Kärnten, Spittal an der Drau)
Bauplanung und Baumanagement (Technikum Joanneum Ges.m.b.H., Standort Übelbach)
Betriebliches Prozeß- und Projektmanagement (Verein Technikum Vorarlberg, Dornbirn)
Elektronik (Verein zur Förderung eines Fachhochschul-Studienganges Elektronik in Wien, Wien)
Elektronik (Technikum Kärnten, Spittal an der Drau)
Fertigungsautomatisierung (Verein Technikum Vorarlberg, Dornbirn)
Gebäudetechnik (Verein zur Errichtung und Führung einer wirtschaftlich-technischen Fachhochschule | |
Burgenland, Standort Pinkafeld) | |
Holztechnik und Holzwirtschaft (Schulverein der Sägewerker Österreichs, Kuchl)
Industrial Design (Technikum Joanneum Ges.m.b.H., Standort Graz)
Industrielle Elektronik (Technikum Joanneum Ges.m.b.H., Standort Kapfenberg)
Industriewirtschaft (Technikum Joanneum Ges.m.b.H., Standort Kapfenberg)
Internationale Wirtschaftsbeziehungen (Verein zur Errichtung und Führung einer | |
wirtschaftlich-technischen Fachhochschule Burgenland, Eisenstadt) | |
Präzisions-, System- und Informationstechnik (Wiener Neustädter Bildungs- und Forschungs | |
Ges.m.b.H., Wiener Neustadt) | |
Produktions- und Managementtechnik (Trägerverein zur Vorbereitung und Errichtung von | |
Fachhochschulen in Oberösterreich, Standort Steyr) | |
Software-Engineering (Trägerverein zur Vorbereitung und Errichtung von Fachhochschulen in | |
Oberösterreich, Standort Hagenberg) | |
Telekommunikationstechnik und -systeme (Techno-Z Salzburg)
Tourismus-Management (Wirtschaftskammer Wien, Hotel- und Tourismusschulen Modul, Wien)
Tourismusmanagement und Freizeitwirtschaft (Internationales Management Center Krems Ges.m.b.H., | |
Krems) | |
Wirtschaftsberatende Berufe (Wiener Neustädter Bildungs- und Forschungs Ges.m.b.H., Wiener | |
Neustadt) | |