Vorwort
Art. 1
01.08.1993
Artikel 1
Die Bestimmungen des Abkommens gelten für die in Tabelle I angeführten Erzeugnisse.
Art. 2
01.08.1993
Artikel 2
1. Zwecks Berücksichtigung der Unterschiede in den Kosten der landwirtschaftlichen Rohstoffe, welche in den Waren enthalten sind, wie sie in den in diesem Artikel angeführten Tabellen bezeichnet sind, schließt die Vereinbarung nicht aus:
(i) die Einhebung eines variablen Bestandteiles oder fixen
Betrages bei der Einfuhr oder die Anwendung von internen Preisausgleichsmaßnahmen;
(ii) die Anwendung von Maßnahmen, die bei der Ausfuhr ergriffen
werden.
2. Die Preisausgleichsmaßnahmen übersteigen nicht die Differenz zwischen dem inländischen Preis und dem Weltmarktpreis der landwirtschaftlichen Rohstoffe, welche in den betroffenen Waren enthalten sind. Wenn jedoch der inländische Preis eines landwirtschaftlichen Rohstoffes im Ursprungsland geringer ist als der Weltmarktpreis, kann das einführende Land diese Tatsache bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages berücksichtigen.
3. Das in Absatz 1 und 2 aufgeführte Preisausgleichssystem schränkt die Verfolgung der jeweiligen Landwirtschaftspolitiken der EFTA-Staaten oder Rumänien oder die Durchführung von Maßnahmen entsprechend solcher Politiken in keiner Weise ein.
Art. 3
01.08.1993
Artikel 3
1. Für in den Tabellen II, III, IV, V und VI angeführte Erzeugnisse gewährt der jeweilige EFTA-Staat Rumänien die in diesen Tabellen angeführten Zugeständnisse.
2. Die von Island zu gewährende Behandlung ist in Tabelle VII festgelegt. Die Zollabgaben sind in Liste 1 angeführt, die Abgaben fiskalischer Art dagegen in Liste 2 der Tabelle. Island kann jedoch diese Abgaben durch andere Preisausgleichsmaßnahmen entsprechend Absatz 1 und 2 des Artikels 2 ersetzen, doch führt keine derartige Maßnahme zu einer weniger günstigen Behandlung für Rumänien für in Tabelle VII enthaltene Erzeugnisse, als sie Island der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewährt.
Art. 4
01.08.1993
Artikel 4
1. Für in Tabelle VIII angeführte Erzeugnisse gewährt Rumänien den EFTA-Staaten die in den nachstehenden Absätzen 3 und 4 bezeichneten Konzessionen.
2. Rumänien definiert entsprechend den Bestimmungen von Artikel 2, Absatz 1 und 2 spätestens bis 1. Juli 1995 das landwirtschaftliche Element für die in Tabelle VIII angeführten Erzeugnisse. Das landwirtschaftliche Element kann durch Preisausgleichsmaßnahmen ersetzt werden.
3. Die in Rumänien für in Tabelle VIII angeführte Erzeugnisse geltenden Einfuhrzölle ab dem Datum des Inkrafttretens des Abkommens bis zum 31. Dezember 1995 sind jene, die am 30. April 1993 Gültigkeit haben; wenn jedoch als Ergebnis von Reformen der rumänischen Landwirtschaftspolitik die Häufigkeit des landwirtschaftlichen Elements erhöht wird, informiert Rumänien den Gemeinsamen Ausschuß, der eine Erhöhung des betreffenden Zolles im Ausmaß dieser Häufigkeit akzeptieren kann.
4. Für die in Tabelle VIII angeführten Erzeugnisse schafft Rumänien stufenweise das nicht landwirtschaftliche Element vor dem 1. Jänner 2000 entsprechend dem vom Gemeinsamen Ausschuß erstellten Zeitplan ab.
Art. 5
01.08.1993
Artikel 5
1. Die EFTA-Staaten verständigen Rumänien und Rumänien verständigt die EFTA-Staaten über alle Preisausgleichsmaßnahmen, die gemäß Artikel 2 dieses Protokolls zur Anwendung kommen.
2. Rumänien und die EFTA-Staaten informieren einander über alle Änderungen in der Behandlung, die der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewährt wird.
Art. 6
01.08.1993
Artikel 6
Die EFTA-Staaten und Rumänien überprüfen in Zweijahresabständen die Entwicklung ihres Handels mit Erzeugnissen, die in diesem Protokoll behandelt werden. Eine erste Überprüfung findet vor Ende 1993 statt. Im Lichte dieser Überprüfungen und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet und im GATT fassen die EFTA-Staaten und Rumänien Beschlüsse über mögliche Änderungen des Produktumfanges dieses Protokolls sowie über eine mögliche Weiterentwicklung der Regeln in bezug auf Preisausgleichssysteme.
Anl. 1
01.08.1993
TABELLE I ZU PROTOKOLL A
---------------------------------------------------------------------
Waren-
nummer HS-Code Warenbezeichnung
---------------------------------------------------------------------
14.04 Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen:
1404.20 - Baumwoll-Linters
15.16 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle
sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise
hydriert, umgeestert, rückgeestert oder
elaidinisiert, auch raffiniert, aber nicht
weiter zubereitet:
ex 1516.20 - pflanzliche Fette und Öle sowie deren
Fraktionen:
- - hydriertes Rizinusöl (sogenanntes
Opalwachs)
15.18 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie
deren Fraktionen, gekocht, oxidiert,
dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch
Hitze im Vakuum oder im inerten Gas
polymerisiert, oder anders chemisch
modifiziert, ausgenommen solche der
Nummer 1516; ungenießbare Mischungen oder
Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen
Fetten oder Ölen oder von Fraktionen
verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
ex 1518.00 - Linoxyn
Anl. 2
01.08.1993
TABELLE II ZU PROTOKOLL A
ÖSTERREICH
Die nachfolgend angeführten Zugeständnisse werden bis zum 31. Dezember 1994 für Rumänien gelten, sofern nicht Österreich und Rumänien nach einer Überprüfung der Situation beschließen, die Gültigkeit über dieses Datum hinaus zu verlängern.
---------------------------------------------------------------------
Zollsatz
HS-Nr. Warenbezeichnung in Vol. % oder in
Schilling pro
100 kg *1)
---------------------------------------------------------------------
0403 Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,
Joghurt, Kefir sowie andere fermentierte
oder gesäuerte Milch und Rahm, auch
eingedickt oder mit Zusatz von Zucker
oder anderen Süßungsmitteln oder mit
Geruchs- und Geschmacksstoffen oder mit
Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao:
10 - Joghurt:
B - andere b.T.
90 - sonstige:
B - andere b.T.
0710 Gemüse (auch in Wasserdampf oder Wasser
gekocht), gefroren:
40 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) b.t.
0711 Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB
durch gasförmiges Schwefeldioxid, in
Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in diesem Zustand
für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet.
90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
ex E - Zuckermais (Zea mays var.
saccharata), ausgenommen
Gemüsemischungen b.T.
1519 Industrielle Monocarbonfettsäuren;
Raffinationsfettsäuren; industrielle
Fettalkohole FREI
17.02 Andere Zucker, einschließlich chemisch
reine Lactose, Maltose, Glucose und
Fructose (Lävulose), fest; Zuckersyrupe
ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks-
oder Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit
natürlichem Honig gemischt; Zucker und
Melassen, karamelisiert:
50 - chemisch reine Fructose b.T.
90 - andere, einschließlich Invertzucker:
B - Malzzucker (Maltose):
1 - chemisch rein FREI
1704 Zuckerwaren (einschließlich weiße FREI
Schokolade), nicht kakaohaltig
1806 Schokolade und andere kakaohaltige b.T.
Nahrungsmittelzubereitungen
10 - Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln
20 - andere Zubereitungen, in Form von
Blöcken, Tafeln, Rippen oder Riegeln,
mit einem Gewicht von mehr als 2 kg,
sowie als Flüssigkeit, Paste, Pulver,
Granulat oder in ähnlichen Formen, in
Behältnissen oder unmittelbaren
Umschließungen, mit einem Inhalt von
mehr als 2 kg b.T.
1901 Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen
von Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt,
die kein Kakaopulver oder weniger als
50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der
Nummern 0401 bis 0404, die kein
Kakaopulver oder weniger als
10 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen b.T.
1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit
Fleisch oder anderen Stoffen) oder in
anderer Weise zubereitet, wie zB
Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne,
Gnocchi, Ravioli und Canelloni; Couscous,
auch zubereitet.
(10) - ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch
in anderer Weise zubereitet:
11 - - Eier enthaltend b.T.
19 - - sonstige b.T.
20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in
anderer Weise zubereitet:
ex 20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht
oder in anderer Weise zubereitet,
andere als Erzeugnisse, die mehr
als 20 Gewichtsprozent Wurst,
Fleisch, Innereien oder anderen
Schlachtanfall, Fisch, Krebstiere
oder andere wirbellose
Wassertiere oder eine Kombination
davon enthalten b.T.
30 - andere Teigwaren b.T.
40 - Couscous b.T.
1903 00 Tapioka und Tapioka-Ersatzstoffe aus Stärke
zubereitet, in Form von Flocken, Graupen,
Perlen und dergleichen b.T.
1904 Nahrungsmittelzubereitungen, hergestellt
durch Aufblähen oder Rösten von Getreide
oder Getreideerzeugnissen (zB Corn Flakes);
Getreidekörner, ausgenommen Mais,
vorgekocht oder in anderer Weise
zubereitet b.T.
1905 Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und
andere Backwaren, auch kakaohaltig;
Hostien, leere Oblatenkapseln, wie sie für
Arzneiwaren verwendet werden,
Siegeloblaten, getrockneter Mehl- oder
Stärkemehlteig in Blättern oder ähnliche
Erzeugnisse b.T.
2001 Gemüse, Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht
90 - andere:
E - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) b.T.
0164 Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren:
90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:
B - andere:
1 - Zuckermais (Zea mays var.
saccharata), ausgenommen
Gemüsemischungen b.T.
2008 Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet
oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder
Alkohol, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
(90) - andere, einschließlich Mischungen,
ausgenommen die der Unternummer 2008.19:
99 - sonstige:
B - andere genießbare Pflanzenteile
B - Mais b.T.
2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf
der Grundlage dieser Waren oder auf der
Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate;
geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und Konzentrate
davon:
10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Kaffee und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Kaffee:
A - Zubereitungen auf der Grundlage von
Kaffee:
1 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem Zuckergehalt,
gerechnet als Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.
20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus
Tee oder Mate und Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder
Konzentrate oder auf der Grundlage von
Tee oder Mate:
A - Zubereitungen auf der Grundlage von
Tee oder Mate:
1 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem Zuckergehalt,
gerechnet als Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.
30 - geröstete Zichorie und anderer
gerösteter Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,
Essenzen und Konzentrate davon:
B - andere b.T.
2102 Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige
Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine
der Nummer 3002); Zubereitete
Backtreibmittel in Pulverform:
20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige
Mikroorganismen, tot:
A - Hefen, nicht aktiv FREI
2103 Zubereitungen für Gewürzsoßen und
Zubereitete Gewürzsoßen;
zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl,
auch zubereitet, und Senf:
10 - Sojasoße 13%
min. 220,-
20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 13%
min. 220,-
90 - andere:
A - Zubereitungen für Gewürzsoßen, auf
der Grundlage von Mehl, Grieß,
Stärke oder Malzextrakt b.T.
B - andere 13%
min. 220,-
2104 Suppen und Brühen sowie Zubereitungen
dafür; zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen
10 - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen
dafür 6%
min. 110,-
20 - Zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen:
B - andere 6%
min. 110,-
2105 00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt b.T.
2106 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen:
10 - Eiweißkonzentrat und texturierte
Eiweißstoffe:
ex 10 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Milcheiweißgehalt von
2,5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Zuckergehalt, gerechnet als
Invertzucker, von 5 Gewichtsprozent
oder mehr oder mit einem Stärkegehalt
von 5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.
90 - andere
B - andere:
1 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem Zuckergehalt,
gerechnet als Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr oder
mit einem Stärkegehalt von
5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.
2 - andere:
b - andere:
1 - Eiweiß-Hydrolysate und
Autolysat-Hefen 14%
min. 130,-
2905 Acyclische Alkohole und ihre Halogen-,
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:
(40) - andere mehrwertige Alkohole:
43 - - Mannit FREI
44 - - D-Glucit (Sorbit) FREI
2915 Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren
und deren Anhydride, Halogenide,
Peroxide und Peroxysäuren; deren
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(10) - Ameisensäure, deren Salze und Ester:
13 - - Ester der Ameisensäure:
ex 13 - Ester von Mannit oder
D-Glucit (Sorbit) FREI
(30) - Ester der Essigsäure:
39 - - sonstige:
B - andere:
ex B - Ester von Mannit oder
D-Glucit (Sorbit) FREI
90 - andere:
ex 90 - Ester von Mannit oder D-Glucit
(Sorbit) FREI
2916 Ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,
deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und
Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate:
(10) - ungesättigte acyclische
Monocarbonsäuren, deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und
deren Derivate:
19 - - sonstige:
ex 19 - Ester von Mannit oder
D-Glucit (Sorbit) FREI
2917 Polycarbonsäuren, deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(10) - acyclische Polycarbonsäuren, deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate:
19 - - sonstige:
ex 19 - Methylenbernsteinsäure,
deren Salze und Ester FREI
2918 Carbonsäuren mit zusätzlichen
Sauerstoffunktionen und deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
(10) - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber
ohne andere Sauerstoffunktion, deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate:
11 - - Milchsäure, deren Salze und Ester FREI
14 - - Citronensäure FREI
15 - - Salze und Ester der Citronensäure FREI
19 - - sonstige:
ex 19 - Glycerinsäure, Glycolsäure,
Zuckersäure, Isozuckersäure,
Heptazuckersäure; deren Salze
und Ester FREI
2932 Heterocyclische Verbindungen, nur mit
einem oder mehreren
Sauerstoffheteroatomen:
(10) - Verbindungen mit nicht kondensiertem
(auch hydriertem) Furanring in der
Struktur:
19 - - sonstige:
ex 19 - wasserfreie Mannit- und
D-Glucit-(Sorbit-)-
Verbindungen, ausgenommen
Maltol und Isomaltol FREI
90 - andere:
ex 90 - wasserfreie Mannit- und
D-Glucit-(Sorbit-)-Verbindungen,
ausgenommen Maltol und Isomaltol FREI
ex 90 - alpha-Methylglucosid FREI
2940 00 Zucker, chemisch rein, ausgenommen
Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose
und Fructose (Lävulose); Zuckerether und
Zuckerester und deren Salze, ausgenommen
Erzeugnisse der Nummer 2937, 2938 oder
2939:
ex - Sorbose, deren Salze und Ester FREI
2941 Antibiotika:
10 - Penicilline und deren Derivate mit
Penicillansäurestrukur; deren Salze FREI
3001 Drüsen und andere Organe für
organo-therapeutische Zwecke, getrocknet,
auch in Pulverform, Auszüge aus Drüsen
oder anderen Organen und ihren Sekreten,
für organo-therapeutische Zwecke; Heparin
und dessen Salze; andere menschliche oder
tierische Stoffe, für therapeutische oder
prophylaktische Zwecke zubereitet,
anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
90 - andere:
ex 90 - Heparin und dessen Salze 8%
3501 Kasein, Kaseinate und andere b.T.
Kaseinderivate; Kaseinleime
3505 Dextrine und andere modifizierte Stärken
(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);
Leime auf der Grundlage von Stärken,
Dextrinen oder anderen modifizierten
Stärken:
10 - Dextrine und andere modifizierte
Stärken:
A - Stärkeether und -Ester:
2 - andere 8%
3506 Zubereitete Leime und andere
zubereitete Klebstoffe, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen; zur
Verwendung als Leime oder Klebstoffe
geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen
für den Kleinverkauf als Leime oder
Klebstoffe, die 1 kg oder weniger
enthalten:
10 - zur Verwendung als Leime oder
Klebstoffe geeignete Erzeugnisse in
Aufmachungen für den Kleinverkauf als
Leime oder Klebstoffe, die 1 kg oder
weniger enthalten:
ex 10 - auf der Grundlage einer
Natriumsilikatemulsion oder
Harzemulsionen FREI
(90) - sonstige:
99 - - andere:
ex 99 - auf der Grundlage einer
Natriumsilikatemulsion oder
Harzemulsionen FREI
3507 Enzyme; Zubereitete Enzyme, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen:
90 - andere:
A - Zubereitete Enzyme, die Nährstoffe
enthalten:
1 - mit einem Milchfettgehalt von
1,5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Milcheiweißgehalt
von 2,5 Gewichtsprozent oder
mehr oder mit einem
Zuckergehalt, gerechnet als
Invertzucker, von
5 Gewichtsprozent oder mehr
oder mit einem Stärkegehalt
von 5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.
3823 Zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder Gießereikerne;
chemische Erzeugnisse und Zubereitungen
der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien (einschließlich solcher, die
nur aus Mischungen natürlicher
Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder
genannt noch inbegriffen; Rückstände der
chemischen Industrie oder verwandter
Industrie, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
10 - zubereitete Bindemittel für
Gießereiformen oder Gießereikerne:
C - andere 8%
90 - andere:
ex B - Erzeugnisse aus dem Sorbitkracken 8%
3911 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,
Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und
andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu
diesem Kapitel, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen, in Rohformen:
10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden-
oder Cumaron-Inden-Harze und
Polyterpene:
ex 10 - Klebstoffe auf der Grundlage
von Emulsionen dieser
Unternummer FREI
90 - andere:
ex 90 - Klebstoffe auf der Grundlage
von Emulsionen dieser
Unternummer FREI
3913 Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und
modifizierte natürliche Polymere (zB
gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate
des Naturkautschuks), anderweitig weder
genannt noch inbegriffen, in Rohformen:
90 - andere:
ex 90 - Dextran 6%
ex 90 - sonstige, ausgenommen gehärtete
Eiweißstoffe und chemische
Derivate des Naturkautschuks 8%
---------------------------------------------------------------------
*1) Anmerkung: b.T. = beweglicher Teilbetrag
Anl. 3
01.08.1993
TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A
RUMÄNIEN
---------------------------------------------------------------------
Waren-
nummer HS-Code Warenbezeichnung
---------------------------------------------------------------------
04.03 Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,
Joghurt, Kefir sowie andere
fermentierte oder gesäuerte Milch und Rahm,
auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker
oder anderen Süßungsmitteln oder mit Geruchs-
und Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von
Früchten oder Kakao.
ex 0403.10 - Joghurt:
- - mit Zusatz von Geruchs- und
Geschmacksstoffe oder mit Zusatz von
Früchten oder Kakao:
ex 0403.90 - andere:
- - mit Zusatz von Geruchs- und
Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von
Früchten oder Kakao
07.10 Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser
gekocht), gefroren.
0710.40 - Zuckermais
07.11 Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB
durch gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake,
schwefeliger Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in diesem Zustand für
den unmittelbaren Genuß nicht geeignet.
ex 0711.90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
- - Gemüse:
30 - - - Zuckermais
13.02 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;
Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar
und andere pflanzliche Schleime und
Verdickungsstoffe, auch modifiziert.
- pflanzliche Schleime und Verdickungsstoffe,
auch modifiziert:
1302.31 - - Agar-Agar
17.04 Zuckerwaren (einschließlich weiße Schokolade),
nicht kakaohaltig.
1704.10 - Kaugummi, auch mit Zuckerüberzug
ex 1704.90 - andere:
30 - - weiße Schokolade
55 - - Halspastillen und Hustenzuckerln
18.03 Kakaomasse, auch entfettet.
18.04 1804.00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl.
18.05 1805.00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln.
18.06 Schokolade und andere kakaohaltige
Nahrungsmittelzubereitungen.
1806.10 - Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln
1806.20 - andere Zubereitungen, in Form von Blöcken,
Tafeln, Rippen oder Riegeln, mit einem
Gewicht von mehr als 2 kg, sowie als
Flüssigkeit, Paste, Pulver, Granulat oder in
ähnlichen Formen, in Behältnissen oder
unmittelbaren Umschließungen, mit einem
Inhalt von mehr als 2 kg
19.01 Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen von
Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, die kein
Kakaopulver oder weniger als
50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der
Nummern 04.01 bis 04.04, die kein Kakaopulver
oder weniger als 10 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
ex 1901.90 - andere:
- - Malzextrakt
19.02 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit
Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer
Weise zubereitet, wie zB Spaghetti, Makkaroni,
Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli und
Cannelloni; Couscous, auch zubereitet.
- ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch in
anderer Weise zubereitet:
1902.11 - - Eier enthaltend
1902.19 - - sonstige
ex 1902.20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in
anderer Weise zubereitet:
- - sonstige:
91 - - - gekocht
99 - - - andere
1902.30 - andere Teigwaren
1902.40 - Couscous
19.05 Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und andere
Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere
Oblatenkapseln, wie sie für Arzneiwaren
verwendet werden, Siegeloblaten, getrockneter
Mehl- oder Stärkemehlteig in Blättern und
ähnliche Erzeugnisse.
19.05.30 - Kekse und ähnliche haltbare Backwaren, mit
Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln; Waffeln
1905.40 - Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche
geröstete Erzeugnisse
ex 1905.90 - andere:
- - sonstige:
40 - - - Waffeln mit einem Wassergehalt von mehr
als 10 Gewichtsprozent
45 - - - Kekse
55 - - - extrudierte oder expandierte
Erzeugnisse, mit Zusatz von Geschmacksstoffen
oder Salz
- - - andere:
60 - - - - mit Zusatz von Süßungsmitteln
90 - - - - sonstige
20.01 Gemüse, Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht.
ex 2001.90 - andere:
30 - - Zuckermais
21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee,
Tee oder Mate und Zubereitungen auf der
Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage
von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorie
und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie
Auszüge und Konzentrate davon.
2101.30 - geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge, Essenzen und
Konzentrate davon
21.02 Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige
Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der
Nummer 30.02); Zubereitete Backtreibmittel in
Pulverform.
2102.10 - Hefen, aktiv
ex 2102.20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige
Mikroorganismen, tot:
- - Hefen, nicht aktiv:
11 - - - als Tabletten, Würfel und in ähnlichen
Formen oder in unmittelbaren
Umschließungen mit einem Nettoinhalt von
1 kg oder weniger
19 - - - andere
2102.30 - zubereitete Backtreibmittel in Pulverform
21.06 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
2106.10 - Eiweißkonzentrate und texturierte
Eiweißstoffe