01.08.1993
TABELLE VIII ZU PROTOKOLL A
RUMÄNIEN
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Waren-
nummer HS-Code Warenbezeichnung
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04.03 Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,
Joghurt, Kefir sowie andere
fermentierte oder gesäuerte Milch und Rahm,
auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker
oder anderen Süßungsmitteln oder mit Geruchs-
und Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von
Früchten oder Kakao.
ex 0403.10 - Joghurt:
- - mit Zusatz von Geruchs- und
Geschmacksstoffe oder mit Zusatz von
Früchten oder Kakao:
ex 0403.90 - andere:
- - mit Zusatz von Geruchs- und
Geschmacksstoffen oder mit Zusatz von
Früchten oder Kakao
07.10 Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser
gekocht), gefroren.
0710.40 - Zuckermais
07.11 Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB
durch gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake,
schwefeliger Säure oder anderen
Konservierungsmitteln), in diesem Zustand für
den unmittelbaren Genuß nicht geeignet.
ex 0711.90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:
- - Gemüse:
30 - - - Zuckermais
13.02 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;
Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar
und andere pflanzliche Schleime und
Verdickungsstoffe, auch modifiziert.
- pflanzliche Schleime und Verdickungsstoffe,
auch modifiziert:
1302.31 - - Agar-Agar
17.04 Zuckerwaren (einschließlich weiße Schokolade),
nicht kakaohaltig.
1704.10 - Kaugummi, auch mit Zuckerüberzug
ex 1704.90 - andere:
30 - - weiße Schokolade
55 - - Halspastillen und Hustenzuckerln
18.03 Kakaomasse, auch entfettet.
18.04 1804.00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl.
18.05 1805.00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln.
18.06 Schokolade und andere kakaohaltige
Nahrungsmittelzubereitungen.
1806.10 - Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln
1806.20 - andere Zubereitungen, in Form von Blöcken,
Tafeln, Rippen oder Riegeln, mit einem
Gewicht von mehr als 2 kg, sowie als
Flüssigkeit, Paste, Pulver, Granulat oder in
ähnlichen Formen, in Behältnissen oder
unmittelbaren Umschließungen, mit einem
Inhalt von mehr als 2 kg
19.01 Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen von
Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, die kein
Kakaopulver oder weniger als
50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der
Nummern 04.01 bis 04.04, die kein Kakaopulver
oder weniger als 10 Gewichtsprozent
Kakaopulver enthalten, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
ex 1901.90 - andere:
- - Malzextrakt
19.02 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit
Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer
Weise zubereitet, wie zB Spaghetti, Makkaroni,
Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli und
Cannelloni; Couscous, auch zubereitet.
- ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch in
anderer Weise zubereitet:
1902.11 - - Eier enthaltend
1902.19 - - sonstige
ex 1902.20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in
anderer Weise zubereitet:
- - sonstige:
91 - - - gekocht
99 - - - andere
1902.30 - andere Teigwaren
1902.40 - Couscous
19.05 Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und andere
Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere
Oblatenkapseln, wie sie für Arzneiwaren
verwendet werden, Siegeloblaten, getrockneter
Mehl- oder Stärkemehlteig in Blättern und
ähnliche Erzeugnisse.
19.05.30 - Kekse und ähnliche haltbare Backwaren, mit
Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln; Waffeln
1905.40 - Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche
geröstete Erzeugnisse
ex 1905.90 - andere:
- - sonstige:
40 - - - Waffeln mit einem Wassergehalt von mehr
als 10 Gewichtsprozent
45 - - - Kekse
55 - - - extrudierte oder expandierte
Erzeugnisse, mit Zusatz von Geschmacksstoffen
oder Salz
- - - andere:
60 - - - - mit Zusatz von Süßungsmitteln
90 - - - - sonstige
20.01 Gemüse, Früchte und andere genießbare
Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure
zubereitet oder haltbar gemacht.
ex 2001.90 - andere:
30 - - Zuckermais
21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee,
Tee oder Mate und Zubereitungen auf der
Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage
von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorie
und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie
Auszüge und Konzentrate davon.
2101.30 - geröstete Zichorie und anderer gerösteter
Kaffee-Ersatz sowie Auszüge, Essenzen und
Konzentrate davon
21.02 Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige
Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der
Nummer 30.02); Zubereitete Backtreibmittel in
Pulverform.
2102.10 - Hefen, aktiv
ex 2102.20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige
Mikroorganismen, tot:
- - Hefen, nicht aktiv:
11 - - - als Tabletten, Würfel und in ähnlichen
Formen oder in unmittelbaren
Umschließungen mit einem Nettoinhalt von
1 kg oder weniger
19 - - - andere
2102.30 - zubereitete Backtreibmittel in Pulverform
21.06 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
2106.10 - Eiweißkonzentrate und texturierte
Eiweißstoffe
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