Im Sinne dieser Verordnung bedeutet
1. „100m Raster“ die von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (Statistik Austria) angebotene regionalstatistische Rastereinheit (ETRS-LAEA-Raster) in der Rastergröße von 100 Metern;
2. „Aktive Breitbandanschlüsse“ Anschlüsse, bei denen zum Stichtag der jeweiligen Erhebung der Informationen über Breitbandversorgung (§ 4) ein aufrechter Vertrag über die Erbringung eines Breitbandprodukts (Z 4) besteht;
3. „Anbindung“ gegliedert nach Ort bzw. Art der Anbindungen des Teilnehmeranschlusses oder der Basisstation wie folgt:
Festnetztechnologien (außer Fixed Wireless Access) und passive Infrastruktur | Glasfaseranbindung von – Hauptverteiler (HVt) / Central Office (CO) – Cabinet oder Fibre-Node, nicht unmittelbar beim Gebäude (FTTC/Fibre-Node) – Gebäude (FTTB, Verteiler in oder unmittelbar vor dem Gebäude) – Teilnehmer (FTTH) |
Mobilfunktechnologien und Fixed Wireless Access | Anbindung der Basisstation/Richtfunkstation mit – Glasfaser – Kupferdoppelader – Richtfunk |
4. „Breitbandprodukt“ ein Internetzugangsprodukt, das technologieneutral über eine maximale Download-Bandbreite von mehr als 144 kbit/s verfügt. Das Internetzugangsprodukt kann dabei auch in einem Bündel mit anderen Diensten bereitgestellt werden;
5. „Download-Bandbreite“ die Datenübertragungsgeschwindigkeit (§ 4 Z 50 TKG 2021) in Megabit pro Sekunde (Mbit/s) in Richtung vom Kommunikationsnetz zur Telekommunikationsendeinrichtung;
6. „Endkundenebene“ Dienstleistungen, die unmittelbar an Endnutzer iSd. § 4 Z 14 TKG 2021 angeboten werden;
7. „Festnetztechnologien“, die Technologien a) DSL über eigene Leitung, b) DSL über entbündelte Leitung, c) Kabelmodem/Koaxialkabel, getrennt nach DOCSIS 1.0 und 2.0 / DOCSIS 3.0 / DOCSIS 3.1, d) Fixed Wireless Access, getrennt nach WiMAX / WLAN / 4G / 5G / Satellit, e) FTTH über eigene Leitung f) FTTH über Open Access passiv oder g) Sonstige;
8. „Geschäftskundenprodukte“ Breitbandprodukte, die an Endnutzer iSd. § 4 Z 14 TKG 2021 gerichtet sind, die Unternehmer im Sinne § 1 KSchG, BGBl Nr. 140/1979 idgF, sind;
9. „Hybrid-Dienste“ Breitbanddienste, bei denen die Datenübertragung zwischen Kommunikationsnetz und Telekommunikationsendeinrichtung gleichzeitig über eine Festnetz- und Mobilfunknetztechnologie erfolgen kann. Ausgenommen sind solche Dienste, bei denen die mobile Verbindung ausschließlich als Backup bei einem Ausfall der festen Verbindung verwendet wird;
10. „Mobilfunktechnologien“ die Technologien a) GSM (2G), b) UMTS (3G), c) LTE (4G) oder d) NR (5G);
11. „Open Access aktiv“ Zugang zu Kommunikationsdiensten auf Vorleistungsebene, der nicht auf einer spezifischen Verpflichtung gemäß § 87 TKG 2021 beruht;
12. „Open Access passiv“ Zugang zu passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene, der nicht auf einer spezifischen Verpflichtung gemäß § 87 TKG 2021 beruht;
13. „Privatkundenprodukte“ alle an Endnutzer iSd. § 4 Z 14 TKG 2021 gerichteten Breitbandprodukte, die keine Geschäftskundenprodukte nach Z 8 sind;
14. „Upload-Bandbreite“ die Datenübertragungsgeschwindigkeit (§ 4 Z 50 TKG 2021) in Megabit pro Sekunde (Mbit/s) in Richtung von der Telekommunikationsendeinrichtung zum Kommunikationsnetz;
15. „Versorgbare Anschlüsse“ jene Haushalte und Unternehmensstandorte, bei denen ein Hausanschluss vorhanden ist bzw. auf Nachfrage kurzfristig und zu den regulären Herstellungsentgelten hergestellt werden kann;
16. „Vorleistungsebene“ Dienstleistungen, die nicht unmittelbar an Endnutzer iSd. § 4 Z 14 TKG 2021 angeboten werden;
17. „Zugangsrealisierungen“ die Technologien gemäß Z 7 und Z 10; bei Diensterbringung über ein Mobilfunknetz nur stationäre Nutzung z. B. mit WLAN-Modem/Cube mit reinen Datentarifen mit Flat-Rate.
Rückverweise
ZIB-V 2023 · Übermittlung von Informationen an die RTR-GmbH als Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung
Anl. 2
…„Bandbreitenkategorien” im Sinne dieser Anlage bezeichnen die Datenübertragungsraten klassifiziert hinsichtlich: Download (asymmetrisch) in a) 1 Mbit/s, b) ≥ 1 Mit/s bis 2 Mbit/s, c) ≥ 2 Mbit/s bis 10 Mbit/s d) ≥ 10 Mbit/s…
Anl. 1
…Erhebungsmerkmal Netz / Dienst Einheit Betrachtungszeitraum Geographie Anmerkungen / Detaillierungen Minimum, Maximum, arithmetischer Mittelwert, 25% Quantil der Bandbreite, Anzahl der versorgbaren Anschlüsse (§ 1 Z 15) Festnetz Mbit/s quartalsweise 100m Raster normalerweise zur Verfügung stehende und maximale Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgbaren Anschlüsse, getrennt nach…
§ 5 Ermittlung der normalerweise zur Verfügung stehenden bzw. der geschätzten maximalen Download-Bandbreite und Upload-Bandbreite der versorgten Fläche im Mobilfunknetz
…1) Um die Vergleichbarkeit der gemeldeten Daten für die Bandbreitenkategorien der versorgten Fläche nach Anlage 1 zu gewährleisten, ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen für jedes…