Anl. 13
In Kraft seit 01. September 1972
Up-to-date
Anhänge
image001.pngPNGRückverweise
ZFV 1972 · Zivilflugplatz-Verordnung
§ 63 § 63.Schwellenmarkierung unbefestigter Pisten
…Schwelle (§ 39 Abs. 3) auf einer unbefestigten Piste muß durch beiderseits der Piste angeordnete Querstreifen und Pfeilzeichen nach dem Muster der Anlage 13 Abbildung 3 in gelber oder weißer Farbe markiert sein.…
§ 56 § 56.Schwellenmarkierung
…1 markiert sein. (2) Eine versetzte Schwelle auf befestigten Pisten muß durch einen Querstreifen über die gesamte Pistenbreite und Pfeilzeichen nach dem Muster der Anlage 13 Abbildung 1 markiert sein. Beträgt die Dauer der Schwellenversetzung weniger als drei Monate, so darf die versetzte Schwelle in vereinfachter Form nach dem Muster der…