Ofenanlagen zur Zementklinkererzeugung, die nicht dem Geltungsbereich der AVV unterliegen, sind derart zu betreiben, dass nach Maßgabe des § 4 folgende Emissionsgrenzwerte (§ 2 Z 2) im Abgas nicht überschritten werden (bezogen auf trockenes Abgas bei 0 °C und 1 013 mbar und auf 10% Volumenkonzentration Sauerstoff):
1. staubförmige Emissionen:
als Halbstundenmittelwert ........................................ 30 mg/m³
als Tagesmittelwert ........................................................... 20 mg/m³
2. gasförmige Emissionen als Halbstunden- und Tagesmittelwerte:
a) Schwefeldioxid (SO2)............................................ 200 mg/m³
Eine Überschreitung dieses Grenzwertes, die nachweislich durch sulfidhältige Einschlüsse (insbesondere Eisensulfid in Form von Pyrit oder Markasit) im Rohmaterial verursacht wird, ist zulässig, wobei jedoch ein Wert von 350 mg/m³ nicht überschritten werden darf.
b) Stickstoffoxide (berechnet als NO2)...................... 500 mg/m³
c) Wird zur Minderung der Stickstoffoxid-Emissionen Ammoniak eingesetzt, so hat die Behörde einen Grenzwert für die Ammoniak-Emissionen aus der Entstickung vorzuschreiben.
3. Schwermetalle als Mittelwerte über einen Zeitraum von 0,5 bis 8 Stunden:
a) Cadmium, Thallium und ihre Verbindungen, angegeben als Cd und Tl ......……………....…... 0,05 mg/m³
b) die Summe der Elemente Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Vanadium, Zinn und ihrer Verbindungen, angegeben als ∑ Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn................ 0,5 mg/m³
c) Quecksilber und seine Verbindungen, angegeben als Hg 0,05 mg/m³
Die Emissionsgrenzwerte in Z 3 gelten für die Summe der im festen und gasförmigen Zustand emittierten Stoffe.
Rückverweise
ZementV 2007 · Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen (Zementverordnung 2007)
§ 7 Emissionsmessungen
… 1 lit. c) entsprechend der Z 1 der Anlage zu dieser Verordnung durchzuführen, 2. Einzelmessungen des Gehaltes an den im § 3 Z 3 angeführten Stoffen der Ofenanlage entsprechend der Z 2 der Anlage zu dieser Verordnung bei Aufnahme des Betriebes der Anlage und in…
Anl. 1
…wenn innerhalb eines Kalenderjahres aa) ein Tagesmittelwert den Emissionsgrenzwert überschreitet; Tagesmittelwerte werden als arithmetisches Mittel aus allen Beurteilungswerten eines Kalendertages gebildet, oder bb) mehr als 3% der Beurteilungswerte den Grenzwert um mehr als 20% überschreiten oder cc) ein Halbstundenmittelwert das Zweifache des Emissionsgrenzwertes überschreitet. a) Die Einzelmessungen für staubförmige Emissionen sind…
§ 4
…Die im § 3 festgelegten Emissionsgrenzwerte sind bei kontinuierlichem Betrieb der Ofenanlage in Voll- oder Teillast (Dauerbetrieb) einzuhalten, sie dürfen bei Inbetriebnahme, Abstellung, Brennstoffumstellungen oder Änderungen bei der Zugabe…