Der/Die Absolvent/in hat im Rahmen der Weiterbildung folgende Kompetenzen zu erwerben:
I. Beschaffung und Übernahme von Befunden:
– Erheben von Plaque- und Zahnsteinbefall
– Plaqueindizes, Blutungsindizes
– Beurteilen und Dokumentation der gingivalen Entzündung
– Durchführung von Speicheltests
– Erheben von PGU bzw. im Bedarfsfall eines Parodontalstatus
– Mund- und Gesichtsphotographie
– Dokumentation des parodontalen Entzündungsgrads
– Sensibilitätstest im Recall (nur nach Rücksprache mit dem/der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs)
–– Abnahme und Durchführung von mikrobiologischen Untersuchungen und Risiko-Tests
– Aufzeichnen von Veränderungen an der Zahnhartsubstanz und den parodontalen Geweben, Beurteilung und Meldung an den Angehörigen des zahnärztlichen Berufes
– Auffällige Veränderungen der Mundschleimhaut an den Angehörigen des zahnärztlichen Berufes weiterleiten
II. Motivierung zur Verhaltensänderung durch Aufklärung, Anleitung und Überwachung:
– Aufklärung über Ursachen, Verlauf und Folgen von Karies, Gingivitis und parodontalen Erkrankungen
– patientenspezifische Motivation zur Verhaltensänderung
– bedarfsorientierte Instruktion von karies- und parodontalprophylaktischen Maßnahmen
– oralprophylaktische Ernährungsberatung
– Durchführung und Kontrolle des bedarfsorientierten, individuellen Prophylaxeprogramms
– detaillierte Information für die Durchführung von lokaler dentaler Softchemo- und Chemoprävention und über präventive zahnmedizinische Möglichkeiten
III. Durchführung präventiver und therapeutischer Maßnahmen:
– Professionelle Zahnreinigung (bedarfsorientierte Arbeitssystematik)
– Herstellen von sauberen Verhältnissen in der Mundhöhle
– prophylaktische Maßnahmen (z.B. Ernährungsfragen, Anleitung zur Interdentalraumreinigung)
– lokale Anwendung von zahnhalsdesensibilisierenden Mitteln
IV. Sicherstellen der Arbeitsabläufe im Praxisteam und am eigenen Arbeitsplatz:
– sonstiger Einsatz im Praxisteam
– fachgerechte Wartung und Entsorgung von Apparaten und Materialien
– Organisation und Durchführung des individuellen Recallsystems
– Korrespondenz
– Beschaffung und Lagerhaltung von Prophylaxehilfsmitteln
Rückverweise
ZASS-AV · ZASS-Ausbildungsverordnung
§ 31 Dokumentation des praktischen Teils der Weiterbildung
…haben im Rahmen des praktischen Teils der Weiterbildung in der Prophylaxeassistenz gemäß Anlage 3 eine Dokumentation über den Kompetenzerwerb im Sinne des Qualifikationsprofils gemäß Anlage 4 zu führen. Die Dokumentation ist von der Leitung bzw. vom/von der Dienstgeber/in mit Unterschrift und Datum abzuzeichnen. (2) Die Dokumentation dient als Nachweis…
§ 30 Qualifikationsprofil – Curriculum – Teilnahme
…1) Die Weiterbildung in der Prophylaxeassistenz hat auf die Vermittlung der Kompetenzen des Qualifikationsprofils gemäß der Anlage 4 abzuzielen. (2) Der/Die Bundesminister/in für Gesundheit kann ein Curriculum über das im Rahmen der Weiterbildung zu vermittelnde wesentliche Wissen und Können nach Anhörung…