Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018 S. 82, in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. Nr. L 1711 vom 26.06.2024 S. 1, im Hinblick auf
1. die Minderung der Treibhausgasemissionen durch die Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs,
2. die Einhaltung von Anforderungen für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs und
3. die Überprüfung und Kontrolle durch Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen.
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