Vorwort
§ 1 Gegenstand
(1) Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf junge Menschen (Wirkungsdimension Kinder und Jugend) im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.
(2) Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und zur vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 (im Folgenden: Vorhaben) auf junge Menschen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Für diese Verordnung sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:
1. Unter Kindern werden Menschen verstanden, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2. Unter jungen Erwachsenen werden alle Menschen verstanden, die zwar das achtzehnte, nicht jedoch das 30. Lebensjahr vollendet haben.
§ 3 Vereinfachte Abschätzung
(1) Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Kinder und Jugend voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.
(2) Nach den Vorgaben der Anlage 1 ist dabei insbesondere zu prüfen, ob durch das Vorhaben
1. der Schutz, die Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung von Kindern und jungen Erwachsenen oder
2. die Unterhaltsversorgung, der Ausgleich für Kinderkosten und die Betreuung von Kindern oder
3. die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive
wesentlich betroffen sind.
§ 4 Vertiefende Abschätzung
Die vertiefende Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 2 durchzuführen. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf junge Menschen genauer zu prüfen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
Anlage 1 zu § 3
Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Anl. 1
Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wirkungsdimension Kinder und Jugend | Fragen |
I. Schutz, Förderung und Entwicklung | Wird der Anspruch von Kindern und jungen Erwachsenen auf Schutz, Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung ihres geistigen, körperlichen und seelischen Wohles tangiert? |
II. Betreuung, Unterhaltsversorgung und Kinderkosten | Ist mit Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern, die Unterhaltsversorgung für Kinder und junge Erwachsene mit Anspruch auf Unterhalt; auf Kinderkosten bzw. auf den Ausgleich für Kinderkosten zu rechnen? |
III. Zukunftssicherung | Ist mit Auswirkungen auf die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive zu rechnen? |
Anlage 2 zu § 4
Vertiefende Abschätzung der Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Anl. 2
Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
I. Schutz, Förderung und Entwicklung von Kindern und jungen Erwachsenen
Hat das Vorhaben Auswirkungen auf | Vertiefende Fragen Hat das Vorhaben Auswirkungen auf |
I.1 Schutz, Förderung der Gesundheit und Entwicklung von Kindern und jungen Erwachsenen? | I.1.1 das Risiko von Kindern oder jungen Erwachsenen, körperlich oder seelisch verletzt zu werden oder auf sonstige Art gesundheitlichen Schaden zu nehmen? I.1.2 die aktive Förderung der Gesundheit von Kindern und jungen Erwachsenen? I.1.3 die Entwicklung und Entfaltung des geistigen, körperlichen und seelischen Wohles von Kindern und jungen Erwachsenen? |
II. Betreuung, Unterhaltsversorgung und Kinderkosten
Hat das Vorhaben Auswirkungen auf | Vertiefende Fragen Hat das Vorhaben Auswirkungen auf |
II.1 Betreuung von Kindern und Bildung von Kindern und jungen Erwachsenen? | II.1.1 die Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten für Kinder? II.1.2 die Leistung einer fachgerechten und altersentsprechenden Betreuung von Kindern? II.1.3 den Zugang von Kindern und jungen Erwachsenen zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels? |
II.2 Unterhaltsversorgung, Kinderkosten oder den Ausgleich für Kinderkosten? | II.2.1 die Deckung des Unterhaltsbedarfs von Kindern und unterhaltsberechtigten jungen Erwachsenen? II.2.2 die Kinderkosten sowie auf den Ausgleich von Kinderkosten? |
III. Zukunftssicherung
Hat das Vorhaben Auswirkungen auf | Vertiefende Fragen Hat das Vorhaben Auswirkungen auf |
III.1 die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive? | III.1.1 die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive? |