§ 1 Pauschalvergütung
In Kraft bis 31. März 2016
Up-to-date
VwG-PauschVgtV
Die Höhe der Pauschalvergütung für die Leistungen der nach § 45a RAO im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten bestellten Rechtsanwälte wird für das Kalenderjahr 2014 und die folgenden Kalenderjahre mit 17 000 Euro jährlich festgesetzt.
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