BundesrechtVerordnungenPauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte

Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte

VwG-PauschVgtV
In Kraft seit 08. September 2020
Up-to-date

§ 1 Pauschalvergütung

Die Höhe der Pauschalvergütung für die Leistungen der nach § 45a RAO im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten bestellten Rechtsanwälte wird für das Kalenderjahr 2020 und die folgenden Kalenderjahre mit 53 000 Euro jährlich festgesetzt.

§ 2 In- und Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über die Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die Leistungen der Rechtsanwälte im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten (Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte – VwG-PauschVgtV), BGBl. II Nr. 308/2017, außer Kraft.