(1) Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe:
1. Brennbare Arbeitsstoffe: Hochentzündliche, leicht entzündliche und entzündliche Arbeitsstoffe im Sinne des § 40 Abs. 3 und 3a ASchG sowie sonstige oxidierbare Arbeitsstoffe;
2. Normalbetrieb: Zustand, bei dem Arbeitsmittel, elektrische Anlagen oder persönliche Schutzausrüstung innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt werden, einschließlich dem Ingang- und Stillsetzen;
3. Vorhersehbare Störung: Zustand, bei dem Arbeitsmittel, elektrische Anlagen oder persönliche Schutzausrüstung vorhersehbar die bestimmungsgemäße Funktion nicht erbringen;
4. Heißarbeiten: Arbeiten mit offenen Flammen oder Arbeiten, bei denen Funkenbildung oder ein Erhitzen von Teilen auf eine Temperatur von mehr als 80% der Zündtemperatur eines brennbaren Arbeitsstoffes der explosionsfähigen Atmosphäre eintreten kann;
5. Medizinisch genutzte Räume: Bereiche, die bestimmungsgemäß für medizinische Untersuchungen oder Behandlungen genutzt werden.
(2) Arbeitsmittel (§ 2 Abs. 5 ASchG) im Sinne dieser Verordnung sind insbesondere solche, die eigene potentielle Zündquellen aufweisen (zB Geräte und Schutzsysteme im Sinne der Explosionsschutzverordnung 1996 – ExSV 1996, BGBl. Nr. 252/1996, in der geltenden Fassung, elektrische Betriebsmittel, medizinische elektrische Geräte) oder die in Verbindung mit Arbeitsvorgängen potentielle Zündquellen darstellen können (wie elektrostatische Entladungen oder mechanisch erzeugte Funken).
Rückverweise
VEXAT · Verordnung explosionsfähige Atmosphären
§ 22 Schlussbestimmungen
…1) Gemäß § 110 Abs. 6 ASchG wird festgestellt, dass § 46 Abs. 2, 3, 5 und 8 ASchG gleichzeitig mit dieser Verordnung in Kraft treten. (2) Gemäß § 114 Abs. 3 ASchG wird festgestellt, dass §…
BSVO · Salzburger Bedienstetenschutzverordnung 2021
§ 10 Geltung der Verordnung explosionsfähige Atmosphären
…als Verordnung zu § 29 Abs 2 BSG: 1. Die Verweisungen auf die Explosionsschutzverordnung 1996 im § 2 Abs 2 VEXAT und auf das Akkreditierungsgesetz im § 9 Abs 3 Z 3 VEXAT beziehen sich jeweils auf die im § 18 festgelegte…