Anl. 13
In Kraft seit 01. Oktober 2022
Up-to-date
1a. | Raumdaten der Universitäten für die Universitätsstatistik: |
Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
A1 | universitätseigener eindeutiger Objektcode | |
A2 | universitätseigener eindeutiger Objektcode der Übermittlung des Vorjahres | Nur bei Änderung von A1 zum Vorjahr zu befüllen |
A3 | Bezeichnung des Objektes | |
A4 | Postleitzahl der topographischen Objektanschrift | 2.2 |
A5 | Ort der topographischen Objektanschrift | 2.2 |
A6 | Standort (Straße, Gasse, Platz, Ortschaft) des Objektes | 2.2 |
A7 | Hausnummer (Ordnungsnummer) | 2.2 |
A8 | Nettogrundfläche des Objektes (Nutzungsarten 1 bis 9 gemäß 2.3) zum Stichtag 31.12. in m2 | 2.2b |
A9 | Nettogrundfläche des Objektes (Nutzungsarten 1 bis 9 gemäß 2.3) im Jahresdurchschnitt in m2 | 2.2a |
A10 | Nutzfläche des Objektes je Nutzungsart 1 bis 7 gemäß 2.3 zum Stichtag 31.12. in m2 | 2.2b |
A11 | Nutzfläche des Objektes je Nutzungsart 1 bis 7 gemäß 2.3 im Jahresdurchschnitt in m2 | 2.2a |
A12 | Funktionsflächen des Objektes (Nutzungsart 8 gemäß 2.3) zum Stichtag 31.12. in m2 | 2.2b |
A13 | Funktionsflächen des Objektes (Nutzungsart 8 gemäß 2.3) im Jahresdurchschnitt in m2 | 2.2a |
A14 | Verkehrsflächen des Objektes (Nutzungsart 9 gemäß 2.3) zum Stichtag 31.12. in m2 | 2.2b |
A15 | Verkehrsflächen des Objektes (Nutzungsart 9 gemäß 2.3) im Jahresdurchschnitt in m2 | 2.2a |
A16 | Dauer der Anmietung in Monaten | Standardwert 12 Monate, Abweichungen zum vollen Kalenderjahr sind zu kommentieren |
A17 | Kommentar | Text, Optional |
Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
B1 | universitätseigener eindeutiger Objektcode | |
B2 | universitätseigener eindeutiger Objektcode der Übermittlung des Vorjahres | Nur bei Änderung von B1 zum Vorjahr zu befüllen |
B3 | Projektart gemäß 2.4 | |
B4 | Hauptmietzins/Untermietzins/Nutzungsentgelt ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer pro Jahr | 2.2c |
B5 | Betriebskosten (einschließlich Abrechnung) ohne Umsatzsteuer gemäß den §§ 21 bis 24 des Mietrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 520/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2019, pro Jahr | 2.2c |
B6 | Umsatzsteuer pro Jahr | 2.2c |
B7 | Kommentar | Text, Optional |
2. | Feldinhalt: |
2.1 | Die Felder A1 und A4 bis A17 in Tabelle 1a und die Felder B1 und B3 bis B6 in Tabelle 1b dürfen nicht leer übergeben werden. |
2.2 | Unter Objekt sind die in einem Gebäude von der Universität für einen Zeitraum von mehr als einem Kalendermonat genutzten Flächen zu verstehen. Verfügt die Universität in einem Gebäude über verschiedene Teilbereiche (Top-Nummern), sind diese, auch wenn sie flächenmäßig nicht zusammenhängen, in ein Objekt zusammenzufassen. Bei Gebäudekomplexen mit mehreren gesonderten Gebäuden ist jedes Gebäude als Objekt anzuführen. Bestehen für ein Objekt mehrere Anschriften, so ist die an der Universität überwiegend verwendete anzuführen. |
2.2a | In der Berechnung des Jahresdurchschnitts sind Änderungen der Fläche und unterjährige Anmietungen zu berücksichtigen. Abweichungen der Jahresdurchschnittswerte zu den entsprechenden Werten zum Stichtag 31.12. sind zu kommentieren. |
2.2b | Änderungen zu den Werten des Vorjahres sind zu kommentieren. |
2.2c | Änderungen zu den Werten des Vorjahres mit einer Abweichung von mehr als 10% sind zu kommentieren. |
2.3 Nutzungsart:
Raumwidmungscodes für den Universitätsbereich in Orientierung an DIN 277 und ÖNORM B 1800 | |
1 | Wohn- und Aufenthaltsräume |
2 | Büros und Sitzungsräume |
3 | Werkstätten und Labors |
4 | Lager und Archive |
5 | Unterrichtsräume und Bibliotheken |
6 | Medizinisch ausgestattete Räume |
7 | Sonstige Nutzung (Sanitär, Garderoben, Abstellräume) |
8 | Funktionsflächen |
9 | Verkehrsflächen |
2.4 Projektart:
Projektarten im Sinne der Uni-ImmoV | |
1 | Vom Bund zu finanzierende Immobilienprojekte |
2 | Von der Universität zur Gänze eigenfinanzierte Immobilienprojekte gem. § 3 Abs. 2 Z 2 Uni-ImmoV |
3 | Von der Universität zur Gänze eigenfinanzierte Immobilienprojekte gem. § 1 Abs. 2, 2. Satz Uni-ImmoV („Bagatellprojekte“) |
4 | Vom Bund sowie von der Universität finanzierte Immobilienprojekte („Hybridprojekte“) |
Rückverweise
UHSBV · Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung
§ 14 Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Universitäten
…sowie die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (§ 21 Abs. 1 und § 30 Abs. 1); 7. Raumdaten gemäß Anlage 13 an die Bundesministerin oder den Bundesminister (§ 25); 8. Daten gemäß der Erhebung bei Studienbeginn (UHStat 1) und über studienbezogene Auslandsaufenthalte (UHStat …
§ 25 Raumdaten für die Universitätsstatistik
… Dezember jeden Jahres bis spätestens 15. Februar des folgenden Kalenderjahres der Bundesministerin oder dem Bundesminister Daten über ihre räumliche Ausstattung gemäß Anlage 13 für die Evidenz gemäß § 14 BilDokG 2020 zu übermitteln.…