Eine Ersatzohrmarke für Schweine muss deutlich lesbar sein und hat den §§ 21 und 22 Abs. 1 und 2 sowie dem Muster in Anhang 2 zu dieser Verordnung zu entsprechen. Sie hat auf einem der beiden Ohrmarkenteile die Angaben gemäß § 22 Abs. 3 zu enthalten; zusätzlich das Wort „VERLUST“ in Großbuchstaben; dieses Wort darf auch in einem Bogen geschrieben sein.
Rückverweise
TKZVO 2009 · Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009
Anl. 2
…1a: alternative Gestaltungsmöglichkeit der Ohrmarke gemäß § 22 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40172537/image003.jpg Abbildung 2: Gestaltung der Ersatzohrmarke für Schweine gemäß § 23 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40172537/image004.jpg Abbildung 3: Gestaltung der Importohrmarke für Schweine gemäß § 24 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40172537/image005.jpg Abbildung 4…
§ 8 Ersatz der Ohrmarke
…Schweine, die im Inland in einem anderen Betrieb als im Geburtsbetrieb aufgestallt sind und ihre Ohrmarke verloren haben, sind mittels einer Ersatzohrmarke gemäß § 23 neu zu kennzeichnen, wenn sie in einen anderen Betrieb – ausgenommen in eine Schlachtstätte – verbracht werden. (2) Für die Kennzeichnung mittels Ersatzohrmarke ist der…
§ 22 Amtliche Ohrmarken für Schweine
…Jede amtliche Ohrmarke hat aus einem Dornteil und einem Lochteil zu bestehen. Einer der beiden Teile ist gemäß Abs. 3 beziehungsweise gemäß § 23 oder § 24 zu beschriften. Für den anderen Teil ist eine Beschriftung weder geboten noch verboten; allerdings ist dort jede Buchstabenkombination mit der Aufschrift…