Die grundlegende Sicherheitsausbildung hat drei Tage zu dauern und inhaltlich den Vorgaben der Anlage 17 zu entsprechen. Vorrang kommt der praktischen Unterweisung zu, eine theoretische Unterweisung kann die praktischen Elemente ergänzen. Die grundlegende Sicherheitsausbildung ist von dem Betrieb, der die antragstellende Person mit der Qualifikation Decksfrau bzw. Decksmann beschäftigen möchte, durch hiefür qualifizierte Lehrende auf einem Fahrzeug oder einer geeigneten Landanlage durchzuführen, sodass insbesondere die praktischen Elemente der Ausbildung unter realistischen Bedingungen vermittelt werden können. Über die Durchführung der grundlegenden Sicherheitsausbildung sind Aufzeichnungen zu führen. Nach Absolvierung der grundlegenden Sicherheitsausbildung ist von der bzw. dem Dienstgebenden oder wenn kein Dienstverhältnis vorliegt von der bzw. dem Verfügungsberechtigten des Fahrzeuges hierüber eine Bestätigung auszustellen.
Rückverweise
SchBV · Schiffsbetriebsverordnung
§ 10 Unionsbefähigungszeugnis für Decksfrau bzw. Decksmann
…bereits vorhanden ist, die Qualifikation in dieses einzutragen, wenn die antragstellende Person 1. das 18. Lebensjahr vollendet hat, 2. eine grundlegende Sicherheitsausbildung gemäß § 19 abgeschlossen oder ein Jahr Erfahrung als Mitglied einer Decksmannschaft gesammelt hat und 3. über die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.…
§ 28 Befähigung als Decksfrau – AT bzw. Decksmann – AT und Maschinistin bzw. Maschinist
…bei Vorliegen eines Mindestalters von 18 Jahren, der körperlichen Eignung gemäß § 30 Abs. 4 und einer absolvierten grundlegenden Sicherheitsausbildung gemäß § 19 gegeben. (2) Die Befähigung als Maschinistin bzw. Maschinist ist gegeben bei 1. Vorliegen eines Mindestalters von 18 Jahren, einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung eines Berufsausbildungskurses…