§ 10 Unionsbefähigungszeugnis für Decksfrau bzw. Decksmann
In Kraft seit 30. Juni 2023
Up-to-date
Über Antrag gemäß dem Muster in Anlage 6 ist ein Schifferdienstbuch mit der Qualifikation Decksfrau bzw. Decksmann auszustellen oder, sofern ein Schifferdienstbuch bereits vorhanden ist, die Qualifikation in dieses einzutragen, wenn die antragstellende Person
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. eine grundlegende Sicherheitsausbildung gemäß § 19 abgeschlossen oder ein Jahr Erfahrung als Mitglied einer Decksmannschaft gesammelt hat und
3. über die medizinische Tauglichkeit gemäß § 21 verfügt.
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