§ 1 Regelungsgegenstand
In Kraft seit 01. Oktober 2026
Up-to-date
PTh-AAQV 2024
Gliederung
Diese Verordnung regelt die Mindestanforderungen an die postgraduelle Ausbildung für die Berufsausübung der Psychotherapie und die Kompetenzen, die im Rahmen der Ausbildung für die Berufsausübung der Psychotherapie zur Erlangung einer Berufsberechtigung gemäß den §§ 19 und 22 des Bundesgesetzes über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz 2024 – PThG 2024), BGBl. I Nr. 49/2024, erworben werden müssen.
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