BundesrechtVerordnungenPflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung5. Abschnitt Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung§ 37

§ 37Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit

In Kraft seit 01. September 2016
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