(1) Unbeschadet der Ozonmessstellen nach § 2 haben die Landeshauptmänner in der gemäß § 4 festgelegten Anzahl in den Ozon-Überwachungsgebieten zusätzliche Messstellen einzurichten und zu betreiben.
(2) Die Landeshauptmänner haben nach Anhörung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Standorte der Ozonmessstellen (Abs. 1) entsprechend den Bestimmungen des § 9 festzulegen.
Rückverweise
Ozon-MKV · Ozonmesskonzeptverordnung
§ 3 Ozonmessstellen an den von den Landeshauptmännern festzulegenden Standorten
…1) Unbeschadet der Ozonmessstellen nach § 2 haben die Landeshauptmänner in der gemäß § 4 festgelegten Anzahl in den Ozon-Überwachungsgebieten zusätzliche Messstellen einzurichten und zu betreiben. (2) Die Landeshauptmänner haben nach Anhörung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Standorte…
§ 1 Ozonmessstellen an vorgegebenen Standorten
…Die Ozonmessung durch das Umweltbundesamt erfolgt neben den in § 3 Abs. 1 des Ozongesetzes genannten Messstellen an den Standorten Pillersdorf (Niederösterreich) und Enzenkirchen (Oberösterreich).…
§ 2
…Oststeiermark und südliches Burgenland“ im Gebietsanteil Steiermark in Arnfels-Remschnigg, Graz Nord, Graz Lustbühel, Klöch bei Bad Radkersburg, Leoben, am Masenberg und am Rennfeld; 3. im Ozon-Überwachungsgebiet „Oberösterreich und Nördliches Salzburg“ im Gebietsanteil a) Oberösterreich in Bad Ischl, Braunau, Grünbach bei Freistadt, Lenzing und Traun, b) Salzburg am Haunsberg…
§ 5
…1) Der Landeshauptmann hat bis spätestens 1. Dezember eine Liste der Messstellen, die im folgenden Kalenderjahr voraussichtlich ständig gemäß § 3 betrieben werden, unter Anschluss der Metainformationen gemäß Anhang II Teil D des Durchführungsbeschlusses 2011/850/EU mit Bestimmungen zu den Richtlinien 2004/107…