§ 19 Verwendungsbestätigung bei nachträglicher Berücksichtigung — NEHG-EU-ETS BV
Rückverweise
Für jene EU-ETS-Anlagen, für die eine nachträgliche Berücksichtigung in Anspruch genommen wird, ist vom Inhaber der EU-ETS-Anlage eine fristgerechte Verwendungsbestätigung gemäß § 21 nachzuweisen.
§ 19 NEHG-EU-ETS BV · NEHG-EU-ETS BV · NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung
§ 19 Verwendungsbestätigung bei nachträglicher Berücksichtigung
…Verwendungsbestätigung bei nachträglicher Berücksichtigung § 19. Für jene EU-ETS-Anlagen, für die eine nachträgliche Berücksichtigung in Anspruch genommen wird, ist vom Inhaber der EU-ETS-Anlage eine fristgerechte Verwendungsbestätigung gemäß § 21 nachzuweisen…
§ 22 Höhe der Befreiung
…Energieträgern bereits bekannt ist. Anschließend ist die zurückgerechnete oder bekannte Menge an Energieträgern, die einer Doppelbepreisung unterliegt, anhand der Nationalen Standardfaktoren für Brennstoffe für den EU ETS 2 und dem NEHG 2022 gemäß Ebene 2a nach Art. 31 Abs. 1 MRR auf Treibhausgasemissionen gemäß NEHG 2022 umzurechnen. Diese doppelt belasteten Treibhausgasemissionen…