(1) Ein Antrag auf Registrierung gemäß § 4 NEHG 2022 ist ausschließlich elektronisch über NEIS einzubringen. Dem Antrag ist ein Überwachungsplan gemäß § 7 NEHG 2022 beizulegen, der die Anforderungen von Art. 75b MRR erfüllt.
(2) Die zuständige Behörde hat bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 NEHG 2022 den Antrag auf Registrierung unter Angabe einer Registrierungsnummer und einer Abgabenkontonummer mittels Bescheid zu genehmigen. Gegen diesen Bescheid können Rechtsmittel elektronisch über NEIS oder schriftlich eingebracht werden.
(3) Liegt keine energetische Verwendung oder eine ausschließliche befreite Nutzung nach dem 7. Abschnitt des NEHG 2022 vor, ist keine Registrierung als Handelsteilnehmer im NEIS erforderlich. Der Handelsteilnehmer hat diese Voraussetzungen nach Aufforderung der Behörde plausibel nachzuweisen.
NEHG-DV · NEHG-Durchführungsverordnung
§ 20 Registrierung
…6. Abschnitt Handelsteilnehmer in der Überführungsphase Registrierung § 20. (1) Ein Antrag auf Registrierung gemäß § 4 NEHG 2022 ist ausschließlich elektronisch über NEIS einzubringen. Dem Antrag ist ein Überwachungsplan gemäß § 7 NEHG 2022 beizulegen, der die Anforderungen von…
§ 22 Nachweise für die Nullbewertung von Kohlenstoffanteilen
…Informationen zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsnachweise der Handelsteilnehmer zu übermitteln. Zudem sind vom Umweltbundesamt auf Anfrage der zuständigen Behörde die Meldungen von Handelsteilnehmern nach § 20 der Kraftstoffverordnung 2012, BGBl. II Nr. 398/2012, in der Fassung der Verordnung BGBl. II 33/2024, zur Verfügung zu stellen…
§ 29 In- und Außerkrafttreten
…8. Abschnitt Schlussbestimmungen In- und Außerkrafttreten § 29 . (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft; zugleich tritt die NEHG-Durchführungsverordnung 2022, BGBl. II Nr. 366/2022, außer Kraft. (2) Die §§ 20 bis 28 sind auf Sachverhalte anzuwenden, die…
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