(1) Die unterjährige Treibhausgasemissionsmeldung gemäß § 14 Abs. 1 NEHG 2022 erfolgt über das NEIS.
(2) Die Ermittlung gemäß § 14 Abs. 1 Z 3 NEHG 2022 hat mit dem 1. Tag des auf das jeweilige Kalendervierteljahr drittfolgenden Monats durch die zuständige Behörde zu erfolgen. Die zuständige Behörde hat dem Handelsteilnehmer das Ergebnis der Ermittlungen und die sich daraus ergebende Zahllast bis zum 15. Tag des auf das Kalendervierteljahr drittfolgenden Monats im NEIS ersichtlich zu machen.
(3) Der Handelsteilnehmer hat das Konto spätestens bis zum Ablauf eines Monats ab Bekanntgabe der Zahllast durch die zuständige Behörde auszugleichen.
(4) Ergeben sich in der unterjährigen Treibhausgasemissionsmeldung Bruchteile von Tonnen von Treibhausgasemissionen, ist für diese der in der Fixpreisphase maßgebende Preis pro Tonne Treibhausgasemissionen zur Gänze anzusetzen. Ergeben sich in den darauffolgenden unterjährigen Treibhausgasemissionsmeldungen in diesem Kalenderjahr weitere Bruchteile von Tonnen, sind diese auf die bereits in vorangegangenen Treibhausgasemissionsmeldungen angefangene Tonne anzurechnen, bis eine volle Tonne erreicht wird.
(5) Ergibt sich abweichend von Abs. 4 aus der Ermittlung der Treibhausgasemissionen ein Wert unter einer Tonne Treibhausgasemissionen, ist keine Zahllast zu generieren, sofern auch bei Berücksichtigung der Treibhausgasemissionen aus vorangegangenen Kalendervierteljahren desselben Kalenderjahres eine Tonne nicht überschritten wird.
NEHG-DV 2022 · NEHG-Durchführungsverordnung 2022
§ 12 Initialbefüllung
…oder zu berichtigen. (4) Handelsteilnehmer, die bis zum 1. November 2022 keinen Registrierungsbescheid erhalten haben, sind dazu verpflichtet, die vereinfachte Registrierung gemäß § 13 Abs. 1 NEHG 2022 zu beantragen. (5) Wird ein Handelsteilnehmer nicht im Rahmen der automationsunterstützen Registrierung gemäß Abs. 2 erfasst, weil seine Energieabgaben durch ein beherrschendes Unternehmen erklärt…
§ 13 Automationsunterstützte unterjährige Treibhausgasemissionsmeldung
…1) Die unterjährige Treibhausgasemissionsmeldung gemäß § 14 Abs. 1 NEHG 2022 erfolgt über das NEIS. (2) Die Ermittlung gemäß § 14 Abs. 1 Z 3 NEHG 2022 hat mit dem 1. Tag…
§ 29 In- und Außerkrafttreten
… Dezember 2025 außer Kraft. Abweichend davon bleibt die Verordnung bis zu Beginn der Marktphase in Kraft, wenn gemäß § 19 Abs. 4 NEHG 2022 die Übergangsphase nach dem 31. Dezember 2025 fortgesetzt wird. (2) 1. § 3 samt Überschrift, § 11 Abs. 1 und Abs…
§ 3 Start des nationalen Emissionszertifikatehandelsregisters
… 17 Abs. 2 und 4 NEHG 2022 wird der 1. Jänner 2025 festgelegt. Die Bestimmungen der Einführungsphase gemäß §§ 13 bis 15 NEHG 2022 sind gemäß § 18 NEHG 2022 bis zu diesem Startzeitpunkt weiterhin anzuwenden.…
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