BundesrechtVerordnungenMedizinischer Masseur- und Heilmasseur-AusbildungsverordnungAnl. 5

Anl. 5

In Kraft seit 01. April 2003
Up-to-date
Unterrichtsfach Lehrinhalte Std. Lehrkraft Art der Prüfung
1. Berufskunde und Ethik – Berufe im österreichischen Gesundheitswesen – Stellenwert der Massage – Ergonomie – Berufsethik 10 Fachkompetente Person Schriftliche Einzelprüfung
2. Pädagogik, Psychologie und Soziologie – Einführung in die Pädagogik – Einführung in die Psychologie – Einführung in die Soziologie – Erwachsenenbildung und Berufsausbildung 30 Psychologe/ Pädagoge/ Soziologe Kommissionelle Abschlussprüfung
3. Unterrichts- lehre und Lehrpraxis – Unterrichtsvorbereitung und –gestaltung – Fachdidaktik des theoretischen und praktischen Unterrichts – Erfolgskontrolle – Qualitätssicherung in den Bildungseinrichtungen 35 Pädagoge/ Fachkompetente Person Kommissionelle Abschlussprüfung
4. Kommunika- tion, Verhandlungs- führung und Konfliktbe- wältigung – Gesprächs- und Verhandlungsführung – Konfliktbewältigung 10 Fachkompetente Person Teilnahme
5. Management, Organisationslehre und Statistik – Dokumentation im Ausbildungsbereich – Statistik im Ausbildungsbereich 10 Fachkompetente Person Schriftliche Einzelprüfung
6. Betriebsführung – Betriebsführung im Ausbildungsbereich 20 Fachkompetente Person Einzelprüfung
7. Rechtskunde – Rechtsgrundlagen des österreichischen Gesundheitswesens – Arbeitnehmerschutz 5 Jurist Einzelprüfung
GESAMT 120

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