(1) Im Maßnahmenprogramm nach § 9 sind bauliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition, wie die Gestaltung und Auslegung der Räume und Arbeitsplätze, festzulegen. Bei Lärm sind nach Möglichkeit raumakustische Maßnahmen mit einem mittleren Schallabsorptionsgrad von mindestens α m,B = 0,25 (leerer Raum, Planungswert) oder mindestens α m = 0,3 (eingerichteter Raum) für die Oktavbandmittenfrequenzen von 500, 1000 und 2000 Hz zu setzen.
(2) Raumakustische Maßnahmen im Sinne des Abs. 1 müssen jedenfalls gesetzt werden, wenn damit unterschritten werden kann
1. der jeweilige Grenzwert für bestimmte Räume (§ 5),
2. bei gehörgefährdendem Lärm der Expositionsgrenzwert.
Rückverweise
LF-VOLV · Land- und forstwirtschaftliche Verordnung Lärm und Vibrationen
§ 10 Bauliche und raumakustische Maßnahmen
(1) Im Maßnahmenprogramm nach § 9 sind bauliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition, wie die Gestaltung und Auslegung der Räume und Arbeitsplätze, festzulegen. Bei Lärm sind nach Möglichkeit raumakustische Maßnahmen mit einem mittleren Schallabsorptionsgrad von mindestens α m,B…
§ 9 Maßnahmen und Maßnahmenprogramm
…vertretbare Niveau zu senken, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unter Beachtung der Grundsätze der Gefahrenverhütung (§ 190 LAG) geeignete Maßnahmen aus den §§ 10 bis 13 auswählen und durchführen. (3) Wenn einer der nachstehenden Werte überschritten wird, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Festlegung von Maßnahmen nach §…
§ 8 Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
…Arbeitnehmer nach §§ 195 und 197 LAG erfolgen. Diese hat sich jedenfalls zu beziehen auf: 1. die Maßnahmen gemäß §§ 10 bis 13; 2. Bedeutung und Höhe der Expositionsgrenzwerte, der Auslösewerte sowie ihren Bezug zur Gefährdung; 3. die Ergebnisse der Bewertungen und Messungen und die…
§ 16 Übergangsbestimmungen
…L A,r = 70 dB für Arbeitsräume, die bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung für einfache Bürotätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten genutzt wurden. (3) § 10 Abs. 2 gilt nicht für im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehende Arbeitsstätten.…