(1) Sofern der BMK aufgrund der gemäß § 5 Abs. 1 KliBG übermittelten Daten vollständige und aktuelle Kontodaten der anspruchsberechtigten Person vorliegen, hat eine Überweisung des Klimabonus auf Bankkonten im Inland oder im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu erfolgen.
(2) Die Zahlungen nach Abs. 1 wirken für die Zwecke des Klimabonus schuldbefreiend.
Rückverweise
KliBAV · Klimabonus-Abwicklungsverordnung
§ 8 Auszahlung des Klimabonus auf ein Bankkonto
(1) Sofern der BMK aufgrund der gemäß § 5 Abs. 1 KliBG übermittelten Daten vollständige und aktuelle Kontodaten der anspruchsberechtigten Person vorliegen, hat eine Überweisung des Klimabonus auf Bankkonten im Inland oder im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zu erfolgen. (2) Die Zahlungen nac…
§ 9 Abwicklung und Auszahlung mittels geldwertem Gutschein
…1) Liegen für eine anspruchsberechtigte Person keine vollständigen und aktuellen Kontodaten gemäß § 8 vor, oder hat die Person kein Bankkonto im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, so hat die Auszahlung des Klimabonus mittels eines Gutscheins zu erfolgen. Der Gutschein ist…
§ 11 Schlichtungsstelle
…betreffend die Anspruchsvoraussetzungen nach § 3, 2. die Behandlung von Beschwerdefällen im Zusammenhang mit der Abwicklung bzw. Auszahlung des regionalen Klimabonus nach § 8 und § 9; 3. die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge gemäß § 5 Abs. 3 und § 10 im Namen und…