Kinder-EinstV
Rückverweise
Für die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen sind die §§ 3 bis 7 Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz, BGBl. II Nr. 37/1999, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 453/2011, anzuwenden.
…Folgendes zu beachten: Die Kinder-EinstV versteht sich als lex specialis zu den §§ 1 und 2 der (allgemeinen) EinstV . Nach § 9 Kinder-EinstV sind für die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen zudem weiterhin die §§ 3 bis 7 (allgemeine) EinstV anzuwenden (vgl Greifeneder/Liebhart…
…“ ergeben. 3. Die Kinder-EinstV versteht sich als lex specialis zu den §§ 1 und 2 der (allgemeinen) EinstV . Nach § 9 Kinder-EinstV sind für die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen zudem weiterhin die §§ 3 bis 7 (allgemeine) EinstV anzuwenden (vgl Greifeneder/Liebhart…