BundesrechtVerordnungenKonsularbeglaubigungsverordnung1. Abschnitt Verfahren zur Vornahme von Beglaubigungen und zur Anbringung von sonstigen Vermerken§ 3

§ 3 Überbeglaubigung von Beglaubigungsvermerken und Überbeglaubigungsvermerken von Behörden

In Kraft seit 01. Januar 2013
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