Ist der Teilnehmer eine natürliche Person hat die Erhebung der Identität durch die persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, der den in § 6 Abs. 2 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG, BGBl. I Nr. 118/2016 in der Fassung BGBl. I Nr. 37/2018, niedergelegten Kriterien entspricht, zu erfolgen.
Rückverweise
IVO · Identifikationsverordnung
§ 2 Erhebung der Identität des Teilnehmers gemäß § 97 Abs. 1a TKG 2003
…Identität des Teilnehmers gemäß § 97 Abs. 1a TKG 2003 geeignet und ausreichend ist die Anwendung eines der in §§ 3 bis 5 genannten Verfahren. Andere Verfahren können angewendet werden, soferne sie im Hinblick auf die Erfassungsgenauigkeit den in §§ 3 bis 5 genannten…
§ 6 Juristische Personen als Teilnehmer
…und die Vertretungsbefugnis darlegen, zu erfolgen. Weiters hat die Erhebung der Identität der sich gegenüber dem Anbieter als vertretungsbefugt ausgebenden Person gemäß §§ 3, 4 oder 5 zu erfolgen.…