BundesrechtVerordnungenGewässerzustandsüberwachungsverordnung2. Teil Überwachung des ökologischen und chemischen Zustandes der Oberflächengewässer1. Hauptstück Fließgewässer1. Abschnitt Überblicksweise Überwachung§ 9

§ 9Methodik

In Kraft seit 24. Mai 2019
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