(1) Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen der Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung – GuK-SV, BGBl. II Nr. 452/2005, verwiesen wird, ist diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit in dieser Verordnung auf nachstehende Bundesgesetze verwiesen wird, sind sie in folgender Fassung anzuwenden:
1. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 48/2021,
2. Universitäts-Studiengesetz – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 121/2002,
3. Fachhochschulgesetz – FHG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 93/2021,
4. Universitäts-Akkreditierungsgesetz – UniAkkG, BGBl. I Nr. 168/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008 und der Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3,
5. Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 93/2021,
6. Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (UWK-Gesetz – UWKG), BGBl. I Nr. 22/2004, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 31/2018,
7. Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems – DUK-Gesetz, BGBl. Nr. 269/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 128/1998,
8. Privatuniversitätengesetz – PUG, BGBl. I Nr. 74/2011, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 31/2018,
9. Privathochschulgesetz – PrivHG, BGBl. I Nr. 77/2020, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 93/2021.
Die in der Anlage 6 angeführten Ausbildungen auf Grundlage der Bundesgesetze gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 bis 9, die in dem angeführten Zeitraum durchgeführt worden sind bzw. ab dem angeführten Zeitpunkt durchgeführt werden, sind als Ausbildungen für Lehraufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt.
Die in der Anlage 7 angeführten Ausbildungen auf Grundlage der Bundesgesetze gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 bis 9, die in dem angeführten Zeitraum durchgeführt worden sind bzw. ab dem angeführten Zeitpunkt durchgeführt werden, sind als Ausbildungen für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege anerkannt.
In diesem Lernfeld sollen sozial-kommunikative Kompetenzen entwickelt und gefördert werden, um Auszubildende sowie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen führen, begleiten, anleiten, unterstützen und fördern zu können. Insofern steht hier die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit einschließlich personaler Kompetenzen in der jeweils gewählten Berufsrolle im Zentrum des Lernens. Schwerpunkte des Lernfeldes: Soziales Lernen, Kommunikation, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Selbstmanagement, Präsentationstechniken, Konflikt- und Krisenmanagement, Feedback und Leistungsbeurteilung sowie die Auseinandersetzung mit dem Rollenbegriff und der Berufsrolle.
– Reflexion der eigenen Rolle(n) im gesellschaftlichen und beruflichen Kontext und Entwickeln einer persönlichen Rollenperspektive; – Teamfähigkeit, um an gemeinsam gestellten Aufgaben arbeiten zu können; – Gruppenprozesse beobachten, analysieren und zielorientiert steuern/leiten sowie die eigene Rolle in diesem Prozess reflektieren; – Fähigkeit zu Feedback und Leistungsbeurteilung und zu konstruktivem Umgang mit Erfolg und Misserfolg; – zielgruppenorientierte Selbst- und Themenpräsentation; – Bewältigung von unterschiedlichen Gesprächs- und Verhandlungssituationen durch den Einsatz verschiedener Konzepte, Techniken und Strategien; – über persönliche Handlungsmuster verfügen, um Konflikt- und Krisensituationen zu erkennen, zu analysieren und Strategien zur Bewältigung zu entwickeln; – persönliche Grenzen in Krisensituationen erkennen und bei Bedarf auf regionale Beratungs- und Begleitungseinrichtungen verweisen; – eigene Ressourcen ökonomisch einsetzen sowie Methoden und Möglichkeiten der Psychohygiene zielführend anwenden; – Strategien entwickeln, um sich selbst gesund zu erhalten und sich situationsangepasst abzugrenzen.
In diesem Lernfeld soll ein systematisches und sozialwissenschaftlich und sozialmedizinisch fundiertes Verständnis für Aufgaben, Funktionsweisen und Leistungen moderner Gesundheitssysteme sowie ihrer Veränderbarkeit erworben werden. Die in diesem Lernfeld erworbenen Kenntnisse sollen einerseits als Grundlage für Entscheidungen in der täglichen Arbeit genutzt werden und andererseits die Fähigkeit, Gesundheitsberufe in einem breiten Kontext zu sehen, fördern. Schwerpunkte des Lernfeldes: Gesundheits- und Krankheitskonzepte aus sozialwissenschaftlicher und sozialmedizinischer Perspektive, Public Health, Gesundheitsversorgung in Österreich sowie Entwicklungen ausgewählter Gesundheitssysteme (national und international).
– Basierend auf Gesundheits- und Krankheitskonzepten Formen der Krankheitsbewältigung sowohl auf individueller als auch gesellschaftlicher Ebene erkennen und daraus neue Verhaltensweisen ableiten; – das nationale Gesundheitssystem vor dem Hintergrund gesundheits- und sozialpolitischer Ziele und Leitlinien im internationalen Kontext vergleichen und daraus Konsequenzen und Strategien für das eigene Handlungsfeld ableiten; – gesundheitsfördernde und präventive Programme und Projekte im eigenen Arbeitsfeld initiieren, entwickeln, daran mitarbeiten bzw. leiten; – Auswirkungen der demographischen Entwicklung mittel- und langfristig erkennen und in der Gesamtplanung berücksichtigen; – Ursachen, Zusammenhänge und Auswirkungen von epidemiologischen Entwicklungen auch unter dem Aspekt der Globalisierung einschätzen und an Lösungsansätzen auf allen Ebenen mitwirken; – Diskussionsforen zur ethischen Entscheidungsfindung innerhalb der Organisation
Wissenschaft und Beruf (Teil I ) In diesem Lernfeld sollen grundlegende Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur systematischen Betrachtung von Pflege aus einer wissenschaftlichen Perspektive erworben werden. Es soll der Umgang mit wissenschaftlicher Literatur sowie die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und des wissenschaftlichen Instrumentariums für Praxis und Unterricht vermittelt werden. Schwerpunkte des Lernfeldes: Wissenschaftliche Grundlagen, Wissenschaftstheorie, Forschung, Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, Forschungsmethoden und Forschungsprozess.
– Zwischen den Grundlagen der allgemeinen Wissenschaftstheorie und dem eigenen fachlichen Wissenschaftsbereich Bezüge herstellen; – wissenschaftliche Erkenntnisse, z. B. Forschungsergebnisse für das eigene Berufsfeld nutzen und umsetzen; – Forschungsmethoden für fachliche Recherchen nutzen; – forschungsrelevante Fragen erkennen, formulieren und Forschungsarbeiten initiieren; – systematische Literaturrecherchen durchführen; – schriftliche Arbeiten unter Beachtung formaler wissenschaftlicher Kriterien verfassen.
Wissenschaft und Beruf (Teil II) In diesem Lernfeld sollen theoretische Grundlagen der Pflege, des Pflegeberufs sowie der Pflegewissenschaft und -forschung vertieft, aus kritischer Perspektive betrachtet und Handlungsmöglichkeiten für den jeweiligen Bedarf erarbeitet werden. Die Auseinandersetzung mit pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen soll befähigen, Innovationen einzuleiten, praxisnahe Fragestellungen aufzugreifen und neue verbesserte Handlungsmuster aufzuzeigen. Schwerpunkte des Lernfeldes: Pflegewissenschaft und -forschung, theoretische Grundlagen der Pflege (Pflegetheorien), konzeptuelles Pflegewissen (Pflegekonzepte), aktuelles Pflegewissen (aktuelle berufsspezifische Themen – national und international), ethische Problemfelder der Pflege, Professionalisierung und Professionalisierbarkeit der Pflege, berufspolitische Strategien der Pflege und die Rolle des/der Pflegelehrers/Pflegelehrerin bzw. des/der Pflegemanagers/Pflegemanagerin.
– Theoretische Grundlagen der Pflege nach anerkannten Kriterien bewerten und einordnen, kritisch diskutieren und für den jeweiligen Bedarf (z. B. Management und Lehre) nutzen; – konzeptuelles Pflegewissen systematisch erweitern und für Theorie und Praxis nutzen; – aktuelle Themen der Pflegepraxis unter einem wissenschaftlichen Blickwinkel reflektieren und kritisch diskutieren sowie Handlungskonsequenzen ableiten; – ethische Problemfelder in der Pflege aufzeigen, vor dem Hintergrund individueller Haltungen und wissenschaftlicher Ergebnisse diskutieren sowie Handlungskonsequenzen begründen und ableiten; – aufbauend auf Professionalisierungskonzepten die Professionalisierungsdebatte für die Pflege fundiert führen und die Professionalisierung vorantreiben;
Lehren und Lernen (Teil I) Dieses Lernfeld soll helfen, die unmittelbar und mittelbar zugängliche Praxiswirklichkeit der Auszubildenden zu erschließen. Es werden Fragen, Probleme und Interessen aufgegriffen und bearbeitet, die für die gegenwärtige und zukünftige Berufssituation der Auszubildenden von Bedeutung sind. Die Allgemeine Didaktik soll Fähigkeiten, Kenntnisse und Verhaltensweisen vermitteln, die dazu beitragen, dass die Berufspraxis differenziert gesehen und verstanden wird, dass man sich zunehmend selbständig darin zurechtfinden kann und im Beruf kompetent handelt. Das Studium des Faches qualifiziert für die wissenschaftliche Begründung, Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts und für die entsprechenden Bildungsaufgaben. Es soll die künftigen Lehrer/Lehrerinnen befähigen, Sachverhalte für den Unterricht nach ihrer Bedeutsamkeit für die Gegenwart und Zukunft der Schüler/Schülerinnen auszuwählen, diese im Hinblick auf eine konkrete Lerngruppe aufzubereiten und entsprechende Lernprozesse zu organisieren. Schwerpunkte des Lernfeldes: Erziehungswissenschaft (Grundlagen), Pädagogik (Einführung), Berufspädagogik (insbesondere Pflegepädagogik), Didaktik und Methodik, Pädagogische Psychologie, Soziologie, Erwachsenenbildung, Mediendidaktik, Leistungsbeurteilung und die Rolle des/der Lehrers/Lehrerin im dualen Ausbildungssystem.
– Aus beruflichen Anforderungen Qualifikationserfordernisse und Lernziele ableiten; – klassische und neue pädagogische Theorien und Modelle kritisch beleuchten und begründet in den Unterrichtskontext übertragen; – lernpsychologische Erkenntnisse zielgruppenorientiert im Lehr-/Lernprozess umsetzen; – den eigenen Unterricht in ein umfassendes Ausbildungskonzept integrieren und gegebenenfalls Lernziele des Unterrichtsfaches bzw. des Unterrichtsthemas in Orientierung an den berufsspezifischen Ausbildungszielen aktualisieren, modifizieren und weiterentwickeln;
Lehren und Lernen (Teil II) Die Kenntnisse der Auswahl und des sachlogischen Aufbaus der Ausbildungsinhalte sollen den/die Teilnehmer/Teilnehmerin befähigen, den Aufbau von Unterrichtsinhalten der Gesundheits- und Krankenpflege, die Schwerpunktsetzung und die logische Abfolge zu sichern sowie den Unterricht praxisnah, nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Schwerpunkte des Lernfeldes: Planung, Durchführung und Evaluierung des Unterrichts und des angeleiteten Praktikums nach fachdidaktischen Prinzipien.
– Wissenschaftliche Erkenntnisse (insbesondere Forschungsergebnisse) für den Pflegeunterricht nutzbar und umsetzbar machen; – zielgruppenorientiert für die Pflegetätigkeit relevante Aufgaben und Problemstellungen identifizieren; – Lehrinhalte und Zieldimensionen vor dem Anforderungsprofil „Pflege“ auswählen, aktualisieren, reduzieren und für den Unterricht in Theorie und Praxis legitimieren; – im Unterrichtsgegenstand aufeinander aufbauende inhaltliche Schwerpunkte setzen und diese laufend adaptieren; – Praxisaufgaben und Problemstellungen relevanten Anwendungskonzepten zuführen; – für die Berufspraxis relevante Fertigkeiten lehren und trainieren; – Unterricht planen, durchführen und reflektieren.
Durch die Aneignung von für die berufliche Bildung relevanten Kenntnissen der Rechtsgrundlagen, der wissenschaftlichen Theorien und Methoden, der verschiedenen betrieblichen Konzepte und Modelle sollen wissenschaftliche Theorieansätze und Forschungsresultate mit betrieblicher Personalentwicklung und Bildungspraxis verbunden werden. Schwerpunkte des Lernfeldes: Bildungsspezifische Rechtsgrundlagen, Organisationsentwicklung, Wissens- und Projektmanagement, Qualitätsmanagement in Bildungseinrichtungen, Mitarbeiterführung, Auswahlverfahren, Lernorganisation für die theoretische und praktische Ausbildung, Curriculumentwicklung bzw. Bildungsplanung, Administration und Marketing/PR.
– Theoretisches Wissen über Organisationen und deren Entwicklung am Beispiel Bildungseinrichtung bzw. Schule verdeutlichen; – die eigene Organisation im Kontext ihrer relevanten Umwelten erfassen und führen; – auf Basis theoretischer Kenntnisse zu Organisationen und Organisationsentwicklung die spezifische Organisationskultur unterschiedlicher Arbeitsfelder der Gesundheitsberufe verstehen und Handlungsstrategien danach ausrichten; – Organisationsentwicklung im eigenen Arbeitsfeld steuern bzw. aktiv unterstützen; – Wissensmanagement als wesentliches Element einer lernenden Organisation darstellen und in den Strukturen der Bildungseinrichtung verankern bzw. aktiv dazu beitragen; – Qualitätsentwicklungsinstrumente kritisch überprüfen und zur Sicherung von Qualität in Bildungseinrichtungen adäquat einsetzen; – unterschiedliche Auswahlverfahren adäquat einsetzen; – die eigene Organisation in der für den Beruf relevanten Öffentlichkeit bekannt machen und adäquat darstellen;
Der autonome Bereich verfolgt eine Vertiefung und/oder Erweiterung der in den anderen Lernfeldern festgelegten Wissensgebieten und Inhalten. Die Auszubildenden sollen sich mit Anliegen des autonomen Angebots auseinandersetzen können und die Möglichkeit erhalten, auf die konkreten Erfordernisse ihres künftigen bzw. schon bestehenden Tätigkeitsbereichs Bezug zu nehmen.
– Sich mit den Anliegen des autonomen Angebots vor dem Hintergrund der eigenen Erfordernisse auseinander setzen; – die eigene Lernperspektive systematisch entwickeln und erforderliche Lernschritte planen; – individuelle Angebote im Rahmen der eigenen Lernentwicklung und Lernperspektive nutzen.
180
Teilnahme
LERNFELD VII Praktikum
Kompetenzen
Stunden
Durch das Praktikum werden die schulbetrieblichen und beruflichen Rahmenbedingungen für Lehrer/Lehrerinnen der Gesundheits- und Krankenpflege an verschiedenen Schularten anhand gezielter Aufgaben in Erfahrung gebracht.
Dieses Lernfeld soll den Auszubildenden den großen Bereich des Personalmanagements erschließen. Es sollen Fragen und Probleme aufgegriffen und bearbeitet werden, die für die gegenwärtige und zukünftige Berufssituation von Bedeutung sind. Die Auszubildenden sollen befähigt werden, sich selbst zu managen und Teams und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu führen. Schwerpunkte des Lernfeldes: Führungsmodelle, Motivationstheorien, Teamentwicklung, Personalmanagement (Bedarf, Auswahl, Einsatz, Entwicklung, Controlling, Rechtsgrundlagen)..
– Führungsaufgaben unter Nutzung der Stärken und Schwächen des eigenen Führungsverhaltens im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung der jeweiligen Einrichtung im eigenen Bereich wahrnehmen; – Teamentwicklung und Personalmanagement für den zuständigen Bereich sicherstellen; – ausgehend von der Berufspraxis multidisziplinäre und berufsübergreifende Ansätze zur Lösung von Gesundheitsproblemen und zur Lösung der Schnittstellenproblematik für den/die jeweiligen/jeweilige Patienten/Patientin bzw. Klienten/Klientin treffen (Case Management); – Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen instruieren, fördern und beurteilen; – Prioritäten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen festlegen; – Ausbildungskonzepte umsetzen; – Teams beraten und begleiten; – strategische Führungsaufgaben unter Reflexion der Stärken und Schwächen des eigenen Führungsverhaltens im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung der jeweiligen Einrichtung auftragsorientiert wahrnehmen; – im Rahmen des Personalmanagements bedarfs- und zukunftsorientierte Konzepte entwickeln und umsetzen.
Management Dieses Lernfeld umfasst alle praxisrelevanten Inhalte, die zur Analyse, Strukturierung und Evaluierung einer Organisation notwendig sind. Durch die Er- und Bearbeitung der Inhalte sollen die Auszubildenden befähigt werden, die Ressourcen im Gesamtsystem des Gesundheitswesens unter Bedachtnahme auf betriebswirtschaftliche, ökonomische und ökologische Grundsätze sowie die Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Schwerpunkte des Lernfeldes: – Organisationsentwicklung (Organisationstheorie, Qualitätsmanagement, Wissensmanagement, Projektmanagement); – Ressourcenmanagement (Rechnungswesen, Finanzierungsstrukturen, Materialwirtschaft); – Controlling (strategische und operative Steuerung); – Strategieentwicklung (Gesundheitspolitik/ – systeme einschließlich Gesundheitsförderung, Gesundheitsökonomie, Leitbild/Unternehmenskultur); – Marketing, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit; – einschlägige Rechtsgrundlagen zu den jeweiligen Themenschwerpunkten.
– Bereichsrelevante Daten und Ergebnisse darstellen, interpretieren und Konsequenzen ableiten; – im eigenen Bereich wirksame betriebswirtschaftliche Prinzipien berücksichtigen und danach handeln; – im Rahmen der Funktion als Budget- und Kostenstellenverantwortliche Budgetdispositionen vornehmen und durchsetzen; – Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität analysieren, evaluieren und optimieren sowie unter Verwendung anerkannter Methoden Schritte im Sinne der Organisationsentwicklung initiieren; – betriebswirtschaftliche sowie biostatistische Daten und Statistiken nutzen und erstellen; – die für die jeweiligen Arbeitssituationen relevanten Rechtsgrundlagen heranziehen und im eigenen Kompetenzbereich adäquat handeln; – Betriebsabläufe entsprechend den rechtlichen Bestimmungen sicherstellen;
Angewandtes Pflegemanagement In diesem Lernfeld werden konkrete Pflegemanagementaufgaben unter Berücksichtigung der Inhalte und Kompetenzen aus den Lernfeldern I, II und III (gemeinsame Lernfelder) bearbeitet. Die Auszubildenden sollen befähigt werden, dem berufsspezifischen Managementalltag gerecht zu werden. Schwerpunkte dieses Lernfeldes: – berufsspezifische Rechtsgrundlagen, spezielle berufsrelevante Fragen des Gesundheitsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Europarechts; – Pflege vor dem Hintergrund der Gesundheitsund Sozialpolitik; – Pflegeorganisation und Betriebsführung im intra- und extramuralen Bereich; – betriebliche Entwicklungs- und Bildungsplanung; – Pflegequalitätsentwicklung und -management.
– Betriebsabläufe entsprechend den rechtlichen Bestimmungen sicherstellen; – Anliegen, Fragen und Stellungnahmen der Pflege auf gesundheitspolitischer, volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene prospektiv einbringen; – Personal entsprechend der Qualifikation und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, humaner und rechtlicher Grundlagen pflegebedarfsgerecht einsetzen; – für die Pflege relevante ökonomische und volkswirtschaftliche Zusammenhänge herstellen und in betriebliche Entscheidungen effizient einbringen; – Fortbildungs- und Entwicklungskonzepte erstellen; – Programme und Instrumente zur Qualitätsentwicklung und -sicherung anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen initiieren und fördern; – Konzepte und Maßstäbe für Pflegequalität erstellen, implementieren und evaluieren; – Auswirkungen verschiedener Pflegemodelle und Konzepte abschätzen, über deren Einsatz entscheiden und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen; – Methoden und Instrumente der Pflegearbeit auf ihre Effizienz in der Pflegepraxis überprüfen und Konsequenzen ableiten;
Dieses Lernfeld verfolgt eine Vertiefung und/oder Erweiterung der in den anderen Lernfeldern festgelegten Wissensgebiete und Inhalte. Die Auszubildenden sollen sich mit Anliegen des autonomen Angebots auseinandersetzen und die Möglichkeit erhalten, konkrete Erfordernisse ihres künftigen bzw. schon bestehenden Tätigkeitsbereichs einzubeziehen.
– Sich mit den Anliegen des autonomen Angebots vor dem Hintergrund der eigenen Erfordernisse auseinandersetzen; – die eigene Lernperspektive systematisch entwickeln und erforderliche Lernschritte planen; – individuelle Angebote im Rahmen der eigenen Lernentwicklung und Lernperspektive nutzen.
180
Teilnahme
LERNFELD VII Praktikum
Kompetenzen
Stunden
Das Praktikum soll die Möglichkeit bieten, Managementkonzepte der verschiedenen Leitungs- und Führungsebenen in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens und anderer Dienstleistungsbetriebe mit den eigenen Anforderungen zu vergleichen.
– in multiprofessionellen Teams an Gesundheitsförderung und Prävention mitwirken.
100
Einzelprüfung
– die Berufsentwicklung im europäischen Kontext sehen, aktuelle berufspolitische Fragen diskutieren und dazu Stellung beziehen sowie Zukunftsperspektiven für die Pflege entwickeln;
– Erkenntnisse aus Pflegewissenschaft und -forschung aktiv in die Gestaltung und Weiterentwicklung des Gesundheitswesens einbringen.
200
Einzelprüfung
– auf Basis eines didaktisch-methodischen Handlungsrepertoires Unterricht, Lehrauftritte und Leistungsbeurteilung in Theorie und Berufspraxis selbständig planen, durchführen und evaluieren;
– den Zusammenhang zwischen Lehr- und Lernzielen, entsprechender didaktischmethodischer Aufbereitung und geeigneter Prüfungsform herstellen, verstehen sowie argumentieren und die Unterrichtsgestaltung danach ausrichten;
– Unterrichtsinhalte nach didaktischen Gesichtspunkten bündeln, strukturieren und aufbereiten;
– anregende und effektive Lernkontexte organisieren und ein vielfältiges Repertoire an Methoden einsetzen;
– den Lernenden kontinuierlich konkrete und lernanregende Rückmeldungen über ihren Lernerfolg bzw. ihre Kompetenzentwicklung geben;
– unterschiedliche Medien, insbesondere aus dem informations- und kommunikationstechnologischen Bereich, nach didaktischen Gesichtspunkten auswählen und einsetzen;
– auf Basis von individuellem Förder(ungs)bedarf Selbständigkeit und Selbsttätigkeit Lernender fördern, fordern und entwickeln;
– einen sinnvollen und für Lernende einsichtigen Zusammenhang zwischen theoretischem Unterricht und praktischer Ausbildung herstellen;
– mit Kollegen/Kolleginnen professionell kooperieren und den eigenen Unterricht mit dem der anderen Lehrenden inhaltlich, methodisch und zeitlich abstimmen.
220
Kommissionelle Prüfung
– Bildung auf Basis gültiger Rechtsgrundlagen organisieren und ausführen;
– duale Ausbildungen zielorientiert planen, organisieren, administrieren und evaluieren;
– Curricula entwickeln, die Lehr- bzw. Lernplanung auf deren Basis ausführen und sie im reflexiven Prozess weiterentwickeln;
– Projekte entwickeln, leiten und sie sowohl im Team als auch mit Auszubildenden durchführen.
150
Kommissionelle Prüfung
Im Dialog mit anderen Lehrpersonen sollen die Auszubildenden befähigt werden, den Unterricht anhand pädagogisch-didaktischer Kriterien zu beobachten, Abläufe zu erkennenund zu reflektieren.
Der Unterricht in der Gesundheits- und Krankenpflege soll eigenständig geplant, durchgeführt und reflektiert werden.
– Das theoretische Wissen über die Vorbereitung, Durchführung und Evaluierung von Unterricht in die Praxis umsetzen; – Durchführung von Unterricht, experimentellem Lernen, begleiteten Lerngruppen und Anleitung von Praktika; – Übertragung von durch den Besuch anderer Bildungseinrichtungen gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen in den eigenen Tätigkeitsbereich.
300
– auf Grund der Betriebsergebnisse in gesamtbetrieblicher Sicht steuernd einwirken;
– die Einrichtung in pflegerischen Belangen in der Öffentlichkeit repräsentieren;
– an der Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Krisenmanagements für den Betrieb mitwirken;
– moralische Mitverantwortung für Entscheidungen der Leitung einer Einrichtung tragen und Diskussionsforen zur ethischen Entscheidungsfindung innerhalb der Einrichtung initiieren und leiten;
– Leitbilder erstellen bzw. aktualisieren und deren Umsetzung in die Praxis sichern.
220
Kommissionelle Prüfung
– Forschungsarbeiten initiieren, fördern und daran mitwirken.
150
Kommissionelle Prüfung
– An spezifischen instrumentellen Aufgabenstellungen, die die Anwendungskompetenz in der eigenen Praxis vertiefen sollen, arbeiten; – an innovativen Aufgabenstellungen zur Harmonisierung der Vorkenntnisse im Hinblick auf die Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Akut- und Langzeitbereich, im ambulanten Bereich sowie im Bereich der Gesundheitsförderung und -vorsorge arbeiten.
300
Sommersemester 2017
2a.
Donau-Universität Krems
Universitätslehrgang „Gesundheits- und Pflegepädagogik (MSc)“ und Universitätslehrgang „Propädeutikum Gesundheits- und Pflegepädagogik“ oder Universitätslehrgang „Praxisanleitung und Mentoring im Gesundheitswesen“ oder Universitätslehrgang „Pre-Camp Gesundheitswissenschaft“
Universität Linz, Sozial- und Wirtschafts-wissenschaftliche Fakultät, in Kooperation mit dem Land Oberösterreich
Universitätslehrgang für lehrendes Personal im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten
Sommersemester 2000
4.
Universität Linz, Sozial- und Wirtschafts-wissenschaftliche Fakultät
Universitätslehrgang für lehrendes Pflegepersonal
Sommersemester 1994
Wintersemester 1999/2000
5.
Universität Salzburg, Geisteswissenschaftliche Fakultät, in Kooperation mit dem Bildungszentrum der Landeskliniken Salzburg
Universitätslehrgang für Gesundheitswissenschaft (Schwerpunkt Lehre)
Wintersemester 2002/2003
Sommersemester 2004
6.
Universität Salzburg in Kooperation mit der SALK – Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsges.m.b.H.
Universitätslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer in Gesundheits- und Pfgeberufen
Sommersemester 2006
Sommersemester 2008
6a.
Universität Salzburg in Kooperation mit dem Bildungszentrum der Salzburger Landeskliniken
Universitätslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer in Gesundheits- und Pflegeberufen – Wissenschaftliche Grundlagen des Unterrichtens in Gesundheits- und Krankenpflege (ULG Grundlagen) und Universitätslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer in Gesundheits- und Pflegeberufen – Master of Health Professional Education (ULG MHPE)
Wintersemester 2011/2012
7.
Universität Graz, Geisteswissenschaftliche Fakultät, in Kooperation mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Universitätslehrgang für Lehrer und Lehrerinnen der Gesundheits- und Krankenpflege
Wintersemester 1992/1993
Sommersemester 2009
7a.
Universität Graz in Kooperation mit dem Land Steiermark
Universitätslehrgang für Lehrer und Lehrerinnen der Gesundheits- und Krankenpflege
Wintersemester 2009/2010
7b.
Medizinische Universität Graz
Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Pflegewissenschaft“ oder ein gleichwertiger Bachelorstudiengang und Masterstudiengang „Gesundheits- und Pflegewissenschaft (Schwerpunkt Lehre)“
Wintersemester 2004/2005 Wintersemester 2007/2008
8.
Medizinische Universität Innsbruck in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe
Universitätslehrgang „Lehrer/in für Gesundheitsberufe“
Sommersemester 2000
Wintersemester 2001/2002
9.
Medizinische Universität Innsbruck in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe
Universitätslehrgang „Lehrkräfte für Gesundheitsberufe“
Wintersemester 2002/2003
Sommersemester 2004
10.
Medizinische Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege
Universitätslehrgang für lehrendes Krankenpflegepersonal
Wintersemester 1981/1982
Sommersemester 2006
11.
Medizinische Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege
Universitätslehrgang für Pflegepädagogik
Wintersemester 2005/2006
12.
Universität Wien, Human- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund
Universitätslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege und Lehrhebammen
Wintersemester 1995
II. Fachhochschulausbildungen
1.
Fachhochschule Kärnten
Fachhochschul-Diplomstudiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement“ und Aufbaumodul auf Grund der Kooperationsvereinbarung mit dem Institut für Erziehungs- und Bildungsforschung der Universität Klagenfurt
Wintersemester 2001/2002
Sommersemester 2010
2.
Fachhochschule Kärnten
Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Pädagogik für Gesundheitsberufe“
Wintersemester 2008/2009
3.
IMC Fachhochschule Krems
Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Advanced Nursing Practice“, Studienschwerpunkt Pflegeentwicklung und Patienteneducation und Zusatzmodul Pädagogik auf Grund des Kooperationsvertrags mit der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems
Wintersemester 2008/2009
Wintersemester 2019/2020
4.
fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH
Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Pädagogik in Gesundheitsberufen“ und Fachhochschul-Weiterbildungslehrgang „Wissenschaft und Beruf für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen“ und Praktikum auf Grund des Kooperationsvertrags mit dem Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der TILAK GmbH
Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), Hall
Universitätslehrgang „Lehraufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege“
Wintersemester 2015/2016
4.
Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT), Hall
Masterstudium „Pflege- und Gesundheitspädagogik“
Wintersemester 2019/2020
2a.
Universität für Weiterbildung Krems in Kooperation mit IBG Institut für Bildung im Gesundheitsdienst GmbH
Universitätslehrgang „Health Care Management mit Schwerpunkt Pflegemanagement“
Wintersemester 2017/2018
Wintersemester 2019/2020
2b.
Universität für Weiterbildung Krems in Kooperation mit IBG Institut für Bildung im Gesundheitsdienst GmbH
Universitätslehrgang „Health Care Management, MSc (Donau-Universität Krems)“ und „Diplom Pflegemanagement (IBG)“
Sommersemester 2019
3.
Universität Linz, Sozial- und Wirtschafts-wissenschaftliche Fakultät, in Kooperation mit dem Land Oberösterreich
Universitätslehrgang für leitendes Personal im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege und in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten
Wintersemester 1999/2000 Wintersemester 2004/2005
Sommersemester 2002 Sommersemester 2006
4.
Universität Salzburg, Geisteswissenschaftliche Fakultät, in Kooperation mit dem Bildungszentrum der Landeskliniken Salzburg
Universitätslehrgang für Gesundheitswissenschaft (Schwerpunkt Management)
Wintersemester 2002/2003
Sommersemester 2004
4a.
Universität Graz in Kooperation mit dem Land Steiermark
Universitätslehrgang „Führungsaufgaben (Pflegemanagement) in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens“
Wintersemester 2009/2010
4b.
Universität Graz in Kooperation mit der connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH
Universitätslehrgang „Führungsaufgaben (Pflegemanagement Teil II) in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens“
Wintersemester 2009/2010
4c.
Medizinische Universität Graz
Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Pflegewissenschaft“ oder ein gleichwertiger Bachelorstudiengang und Masterstudiengang „Gesundheits- und Pflegewissenschaft (Schwerpunkt Management)“
Wintersemester 2004/2005 Wintersemester 2007/2008
5.
Medizinische Universität Innsbruck in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe
Universitätslehrgang für Führungsaufgaben im Gesundheitswesen
Sommersemester 1995
Sommersemester 2003
6.
Medizinische Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege
Universitätslehrgang für leitendes Krankenpflegepersonal
Wintersemester 1981/1982
Sommersemester 2006
7.
Medizinische Universität Wien in Kooperation mit der Niederösterreichischen Landesakademie für höhere Fortbildung in der Pflege
Universitätslehrgang für Pflegemanagement
Wintersemester 2005/2006
8.
Wirtschaftsuniversität Wien
Universitätslehrgang für Krankenhausmanagement und Pflegemodul auf Grund des Kooperationsvertrags mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund
Wintersemester 1987/1988
Sommersemester 2005
9.
Wirtschaftsuniversität Wien
Universitätslehrgang für Health Care Management und Pflegemodul auf Grund des Kooperationsvertrags mit der Akademie für Fortbildungen und Sonderausbildungen, Wiener Krankenanstaltenverbund
Wintersemester 2005/2006
10.
Universität Wien, Human- und Sozial-wissenschaftliche Fakultät, in Kooperation mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund
Universitätslehrgang „Management im Gesundheits- und Krankenhauswesen“
Sommersemester 2002
Wintersemester 2003/2004
II. Fachhochschulausbildungen
1.
Fachhochschulstudiengänge Burgenland Ges.m.b.H
Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung“ und Pflegemodul auf Grund des Kooperationsvertrags mit der Medizinischen Universität Graz
Wintersemester 2004/2005
2.
Fachhochschule Kärnten
Fachhochschul-Diplomstudiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement“
Wintersemester 2001/2002
Sommersemester 2010
3.
Fachhochschule Kärnten
Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement“
Wintersemester 2007/2008
4.
Fachhochschule Kärnten
Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengang „Gesundheits- und Pflegemanagement – berufsbegleitend“