BundesrechtVerordnungenGroßhandelsdatenverordnung

Großhandelsdatenverordnung

GHD-V
In Kraft seit 01. Oktober 2017
Up-to-date

§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung regelt die Überwachung des Handels mit Energiegroßhandelsprodukten auf nationaler Ebene in Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, ABl. Nr. L 326 vom 08.12.2011 S. 1, und legt die Meldepflichtigen, die Häufigkeit, den Umfang und das Format der Meldepflichten fest, die die Regulierungsbehörde zur Erfüllung ihrer durch § 24 Abs. 1 Z 4 E-ControlG übertragenen Aufgaben benötigt.

(2) Diese Verordnung bestimmt jene Daten über Transaktionen von Strom- bzw. Erdgashändlern im Energiegroßhandel, welche für eine Dauer von fünf Jahren aufzubewahren und der E-Control, der Bundeswettbewerbsbehörde sowie der Europäischen Kommission zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei Bedarf jederzeit zur Verfügung zu stellen sind. Zusätzlich wird die Form, in der diese bei Bedarf zu übermitteln sind, bestimmt.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff

1. „Energiegroßhandelsprodukte“

a) Verträge im Sinne von Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011, die Strom oder Erdgas betreffen insoweit deren Lieferort oder Transport in Österreich liegt oder liegen kann,

b) Derivate im Sinne von Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011, die Strom oder Erdgas und deren Produktion, Transport, Handel oder Lieferung in Österreich betreffen,

2. „Regelreserveprodukte“ die vom Regelzonenführer für Zwecke der Primär-, Sekundär- und Tertiärregelung im Sinne von § 7 Abs. 1 Z 58, 62 und 67 ElWOG 2010 beschaffte positive und negative Regelleistung und -energie;

3. „Unique Market Participant Code“ einen der bei der Registrierung bei der Regulierungsbehörde nach Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 verwendeten Kennzahlen zur eindeutigen Identifizierung des Marktteilnehmers

(2) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des ElWOG 2010 und des GWG 2011.

(3) Personenbezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form anzuwenden.

§ 3 Meldepflichten

(1) Meldepflichtige gemäß Abs. 2 und 3 haben der Regulierungsbehörde die erforderlichen Daten gemäß dem Anhang zu melden.

(2) Regelzonenführer haben die meldepflichtigen Daten zur Regelreserve (Tabelle 2) unter Berücksichtigung der technischen Abläufe unverzüglich zu melden.

(3) Regelzonenführer und Bilanzgruppenkoordinator haben meldepflichtige Daten zu Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit der Nominierung und Allokation von Strom (Tabelle 1) nach einem von der E-Control vorgegebenen zeitlichen Programm zu melden.

(4) Der Betreiber des Virtuellen Handelspunktes hat am jeweils folgenden Gastag die finalen Allokationsdaten bestehend aus der Summe der Käufe und Verkäufe sowie die daraus resultierende Nettoposition für alle am virtuellen Handelspunkt tätigen Bilanzgruppenverantwortlichen an die E-Control zu melden.

(5) Die erforderlichen Daten sind verschlüsselt unter Verwendung der von der Regulierungsbehörde vorgegebenen Formate und Übermittlungswege zu übermitteln.

(6) Die Meldepflichtigen haben sich bei der Übermittlung durch den bei der Registrierung gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 erhaltenen ACER Registrierungscode oder einen durch den Meldepflichtigen übermittelten Unique Market Participant Code zu identifizieren.

§ 4 Aufbewahrungspflichten

Strom- und Erdgashändler haben für eine Dauer von fünf Jahren die folgenden Daten über Merkmale und Produktspezifikationen für jede finanzielle und physische Transaktion mit Energiegroßhandelsprodukten mit anderen Strom- bzw. Erdgashändlern sowie Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreibern aufzubewahren:

1. Identität von Käufer und Verkäufer;

2. Energiebörse oder anderer Handelsplatz, an dem die Transaktion getätigt wurde;

3. Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion (Handelstag und -zeit);

4. Kontraktspezifikationen (Identifikation des dem Geschäft zugrunde liegenden Kontrakts durch Produktcode der Handelsplattform, bei Nichtvorliegen eines Produktcodes: Merkmale des Kontrakts);

5. Transaktionsspezifikationen (Kauf-/Verkauf-Indikator und Transaktionsreferenznummer);

6. Handelseigenschaft;

7. Transaktionspreis sowie gegebenenfalls Preisanpassungsklauseln, bei Gastransaktionen zusätzlich Speicher- und Ausgleichsenergiepreis (als Teil des Energiepreises);

8. Transaktionsmenge einschließlich Art der Mengenangabe;

9. Vertragsdauer;

10. Lieferort.

§ 5 Übermittlungspflichten

(1) Strom- und Erdgashändler haben die gemäß § 4 aufbewahrten Daten auf ausdrückliches schriftliches Verlangen der in § 1 Abs. 2 genannten Behörden an diese zu übermitteln.

(2) Eine Übermittlung dieser verlangten Transaktionsdaten kann im Auftrag des Übermittlungspflichtigen auch durch eine Strom- oder Gasbörse, über deren Systeme die Geschäfte abgewickelt wurden, oder einen geeigneten Dritten erfolgen.

(3) Alle Daten sind in elektronischer Form in der jeweils gesetzten, angemessenen Frist zu übermitteln oder direkt auf einer eingerichteten elektronischen Eingabeplattform einzugeben.

(4) Die Übermittlungsfrist, die Formate sowie die Eingabeplattform werden in dem ausdrücklichen schriftlichen Verlangen auf Übermittlung der Transaktionsdaten bestimmt. Informationen über anzuwendende Formate bzw. Eingabeplattformen können auch im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Vorstands der E-Control über die Pflicht zur Aufbewahrung und Übermittlung von Transaktionsdaten im Energiegroßhandel durch Strom- und Gashändler (Energiegroßhandels-Transaktionsdaten-Aufbewahrungsverordnung – ETA-VO), BGBl. II Nr. 337/2012, sowie die Verordnung des Vorstands der E-Control über die Meldepflichten zur Durchführung der Überwachung des Handels mit Energiegroßhandelsprodukten auf nationaler Ebene

(Energiegroßhandelsdatenverordnung – EGHD-VO), BGBl. II Nr. 13/2015, treten mit Ablauf des 30. September 2017 außer Kraft.

Anlage 1

Einzelheiten zu meldender Daten

Tabelle 1

Meldepflichtige Einzelheiten von Energiegroßhandelsprodukten im Zusammenhang mit der Nominierung und Allokation von Strom

Anl. 1

Feld Nr. Feldinhalt Beschreibung
Belegkopf des Fahrplans
1. Dokumentenkennung Eindeutige Kennung des Dokuments, für das die Zeitreihendaten übermittelt werden.
2. Version des Dokuments Version des übermittelten Dokuments. Ein Dokument kann mehrere Male übermittelt werden, wobei jede Übermittlung – beginnend mit 1 – schrittweise ansteigend als neue Version des Dokuments gekennzeichnet wird.
3. Art des Dokuments Code der übermittelten Dokumentenart.
4. Art des Prozesses Die Art des Prozesses auf welchen das Dokument verweist. Mögliche Werte sind: A01 – Day-Ahead Fahrplan A02 – Intraday Fahrplan etc. anhängig davon, ob die Übermittlung in einer einzigen Übermittlung durchgeführt wird (Day-Ahead, Intraday am Ende des Tages) oder mittels mehrerer Übermittlungen die den Tag abdecken.
5. Art der Fahrplan-Klassifizierung Klassifizierung des Fahrplans nach Aggregation und Klassifizierungstyp.
6. Identität des Absenders Kennung der Partei, die das Dokument versandt hat und für dessen Inhalt verantwortlich ist (EIC-Code).
7. Rolle des Absenders Angabe der Rolle des Absenders (TSO, sonstige meldende Stelle).
8. Identität des Empfängers Kennung der Partei, die das Dokument erhält.
9. Rolle des Empfängers Angabe der Rolle des Empfängers.
10. Datum und Uhrzeit der Erstellung Datum und Uhrzeit der Übertragung der Fahrplandaten (ISO 8601).
11. Fahrplan-Zeitraum Anfangs- und Enddatum und –uhrzeit des Zeitintervalls welches vom Dokument, das den Fahrplan beinhaltet, umfasst wird.
12. Bereich Von dem Fahrplan-Dokument abgedeckter Bereich.
13. Subjektpartei (falls anwendbar) Die Partei die dem Fahrplan-Dokument unterliegt.
14. Subjektrolle (falls anwendbar) Angabe der Rolle des Subjekts.
15. Abstimmung-Zeitraum (falls anwendbar) Anfangs- und Enddatum und –zeit des Zeitraums welcher im Fahrplan abgestimmt wird.
Fahrplan-Zeitreihe
16. Absender Zeitreihen-Identifikation Vom Absender zu vergebende Bezeichnung der Zeitreihe. Diese muss einmalig das gesamte Dokument sein und die Vermeidung einer Duplikation des Produkts, der Art des Geschäftes, der Aggregationsebene des angegebenen Objektes, des Liefergebiets, des Herkunftsgebiets, der Zählpunktbezeichnung, der importierenden Bilanzgruppe, der exportierenden Bilanzgruppe, der Art der Kapazitätsreservierung und der Identifikation der Kapazitätsreservierung garantieren.
17. Absender Zeitreihen-Version Die Zeitreihen-Version wird nur geändert, wenn sich eine Zeitreihe ändert. Die Zeitreihen-Version muss die gleiche sein, wie die Version des Dokuments in welcher diese hinzugefügt oder geändert wurde. Wenn ein Dokument zurückgesandt wird, müssen alle Zeitreihen, unabhängig davon, ob diese geändert wurden oder nicht, noch einmal übermittelt werden. Im Falle der Löschung einer Zeitreihe, wird diese für alle Zeiträume mit Nullen ausgefüllt und zurückgesandt.
18. Art des Geschäfts Genauere Bezeichnung der Art des Geschäfts, für das ein Fahrplan abgegeben wird. z. B. Erzeugungsfahrplan, interner oder externer Handel
19. Produkt Identifizierung eines Energieproduktes wie Leistung, Energie, Blindleistung, Übertragungskapazität, etc. Mögliches Codes beinhalten z. B. (nicht abschließend): 8716867000016 – Wirkleistung
20. Aggregationsebene des angegebenen Objekts Identifikation der Aggregationsebene eines Fahrplans; z. B. Aggregation je Regelzone oder (virtueller) Zählpunkt (z. B. Übergabestelle).
21. Liefergebiet (falls anwendbar) Gebiet (Zone) in welches das Produkt geliefert wird. Kein Übertragungsnetzbetreiber.
22. Herkunftsgebiet (falls anwendbar) Gebiet (Zone) aus welchem das Produkt geliefert wird. Kein Übertragungsnetzbetreiber.
23. Zählpunktbezeichnung (falls anwendbar) Die Kennung des Ortes an dem ein oder mehrere Produkte gemessen werden.
24. Importierende Bilanzgruppe (falls anwendbar) Energie aufnehmende Bilanzgruppe.
25. Exportierende Bilanzgruppe (falls anwendbar) Energie abgebende Bilanzgruppe.
26. Art der Kapazitätsreservierung (falls anwendbar) Bezeichnet wie eine bestimmte Kapazitätsreservierung ausgehandelt wurde; z. B. tägliche Auktion, wöchentliche Auktion.
27. Identifikation der Kapazitätsreservierung (falls anwendbar) Verweis auf eine bestimmte Kapazitätsreservierung, die einem Fahrplan zugrunde liegt.
28. Maßeinheit Die Maßeinheit die zum Ausdruck der Menge in der Zeitreihe verwendet wird.
29. Kurvenart (falls anwendbar) Codierte Darstellung der beschriebenen Kurvenart.
Ursache (falls anwendbar)
30. Ursachencode (falls anwendbar) Code zur Angabe, dass die Begründung für eine Änderung im Ursachentext, wörtlich erfolgt.
31. Ursachentext (falls anwendbar) Wörtliche Begründung einer Änderung.
Zeitraum
32. Zeitintervall Anfangs- und Enddatum und -uhrzeit des Zeitintervalls des betreffenden Zeitraums (ISO 8601).
33. Auflösung Auflösung, d. h. Anzahl der Zeiträume, in die sich das Zeitintervall gliedert (ISO 8601).
Intervall, Wiederholende Felder
34. Position Relative Position eines Zeitraums innerhalb eines Zeitintervalls.
35. Menge Die geplante Menge des Produkts für die Position im Zeitintervall.

Tabelle 2

Meldepflichtige Einzelheiten im Zusammenhang mit Regelreserveprodukte Strom

Anl. 1

A. Ausschreibungen für die Vorhaltung von Regelleistung, alle Angebote

Feld Nr. Feld Beschreibung
1. Ausschreibung Bezeichnung der Ausschreibung. Format: Regelreservetyp _JJJJ_KWXX_(Zusatz) Werte Regelreservetyp: PRL ...... Primärregelleistung SRL ...... Sekundärregelleistung TRL ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung JJJJ ....... Jahr KW ...... Kalenderwoche XX ........ Nummer der Kalenderwoche Zusatz: z. B. für Second Call, Last Call
2. Zeitpunkt des Angebots Format: dd.mm.yyyy hh:mm
3. Angebotsnummer Eindeutige, einmalige Nummer zur Identifikation des Angebots.
4. Regelreserveanbieter Eindeutige Bezeichnung des Anbieters.
5. Produkt Alias Bezeichnung des Regelreserveprodukts.
6. Lieferzeitraum von Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
7. Lieferzeitraum bis Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
8. Stunden Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).
9. Leistung angeboten Regelreserveleistung, die angeboten wird.
10. Einheit von 9 Typischerweise MW.
11. Leistung akzeptiert Teilmenge von 9, die einen Zuschlag erhalten hat.
12. Einheit von 11 Typischerweise MW.
13. Leistungspreis Preis für die Vorhaltung von Regelreserve.
14. Einheit von 13 Euro/MW und Stunde der Vorhaltung oder Euro/MW.
15. Energiepreis Preis für aktivierte positive oder negative Regelreserve.
16. Einheit von 15 Typischerweise Euro/MWh.
17. Angebotswert Wert der Leistungsvorhaltung akzeptierter Angebote.
18. Einheit von 17 Typischerweise Euro.
19. Rang Rang des Angebots innerhalb der Merit Order List für die Erteilung des Zuschlags.
20. Produkt ID Eindeutige, einmalige Nummer zur Kennzeichnung des Produkts (Feld 5).
21. Kennzeichnung Blockgebote Falls anwendbar.

B. Ausschreibungen für Regelenergiegebote (Anpassung der Energiepreise von Sekundär- und Tertiärregelreservegeboten soweit vorgesehen, kurzfristige Ausschreibungen Tertiäregelenergiegebote), alle Angebote

Feld Nr. Feld Beschreibung
1. Ausschreibung Bezeichnung der Ausschreibung. Format: Regelreservetyp _JJJJ_MM_DD Werte Regelreservetyp: SRL_DA ...... Sekundärregelleistung TRL_DA ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung JJJJ ....... Jahr MM ...... Monat XX ........ Tag
2. Zeitpunkt des Angebots Format: dd.mm.yyyy hh:mm
3. Angebotsnummer Eindeutige, einmalige Nummer zur Identifikation des Angebots.
4. Regelreserveanbieter Eindeutige Bezeichnung des Anbieters.
5. Produkt Alias Bezeichnung des Regelreserveprodukts.
6. Lieferzeitraum von Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
7. Lieferzeitraum bis Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
8. Stunden Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).
9. Leistung angeboten Regelreserveleistung, die angeboten wird.
10. Einheit von 9 Typischerweise MW.
11. Leistung akzeptiert Teilmenge von 9, die einen Zuschlag erhalten hat (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Market Makern kommen).
12. Einheit von 11 Typischerweise MW.
13. Leistungspreis Preis für die Vorhaltung von Regelreserve (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Market Makern kommen).
14. Einheit von 13 Euro/MW und Stunde der Vorhaltung.
15. Energiepreis Preis für aktivierte positive oder negative Regelreserve.
16. Einheit von 15 Typischerweise Euro/MWh.
17. Angebotswert Wert der Leistungsvorhaltung akzeptierter Angebote.
18. Einheit von 17 Typischerweise Euro.
19. Angebotsnummer Leistungsangebot Nur bei Anpassungen der Energiepreise. Verweis auf die Angebotsnummer des ursprünglichen Gebots. (Feld kann leer sein bei Tertiärregelenergiegeboten, die nicht von Marktet Makern kommen).
20. Aktivierte Energie Volumen tatsächlich aktivierter Regelreserve, das einem bestimmten Angebot zugeordnet ist.
21. Einheit von 20 Typischerweise MWh.
22. Rang Rang des Angebots innerhalb der Merit Order List für Energieabrufe.
23. Produkt ID Eindeutige, einmalige Nummer zur Kennzeichnung des Produkts (Feld 5).

C. Aktivierte Regelreserve (Zeitreihen im Viertelstundenraster)

Feld Nr. Feld Beschreibung
1. Zeitstempel Beginn der Viertelstunde. Format: dd.mm.yyyy hh:mm
2. SRL+ Menge Volumen aktivierter Sekundärregelenergie (ohne Ausfallsreserve 24).
3. Einheit von 2 Typischerweise MWh.
4. SRL- Menge Volumen aktivierter negativer Sekundärregelenergie.
5. Einheit von 5 Typischerweise MWh.
6. INC+ Menge Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der Imbalance Netting Cooperation. Richtung: Import
7. Einheit von 6 Typischerweise MWh.
8. INC- Menge Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der Imbalance Netting Cooperation. Richtung: Export
9. Einheit von 8 Typischerweise MWh.
10. Settlementpreis INC Verrechnungspreis für 6 und 8.
11. Einheit von 10 Typischerweise Euro/MWh.
12. SRL+ Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 2 in einer Viertelstunde.
13. Einheit von 12 Typischerweise Euro/MWh.
14. SRL- Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 4 in einer Viertelstunde.
15. Einheit von 14 Typischerweise Euro/MWh.
16. TRL+ Menge Volumen aktivierter positiver Tertiäregelenergie (beinhalte auch Mengen, die als Ausfallsreserve 26 zu verrechnen sind).
17. Einheit von 16 Typischerweise MWh.
18. TRL- Menge Volumen aktivierter negativer Tertiärregelenergie.
19. Einheit von 18 Typischerweise MWh.
20. TRL+ Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 16 in einer Viertelstunde.
21. Einheit von 20 Typischerweise Euro/MWh.
22. TRL- Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 18 in einer Viertelstunde.
23. Einheit von 22 Typischerweise Euro/MWh.
24. ARE Menge Volumen aktivierter Ausfallsreserve, die von 20 abzuziehen und 2 zuzuschlagen ist.
25. Einheit von 24 Typischerweise MWh.
26. ARE Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis aller Abrufe von 24 in einer Viertelstunde.
27. Einheit von 26 Typischerweise Euro/MWh.
28. UA Menge Volumen Rücklieferung für ungewollten Austausch.
29. Einheit von 28 Typischerweise MWh.
30. UA Durchschnittspreis Preis Rücklieferung für ungewollten Austausch (EXAA Börsenpreis).
31. Einheit von 30 Typischerweise Euro/MWh.
32. IGCC+ Menge Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der International Grid Control Cooperation. Richtung: Import
33. Einheit von 32 Typischerweise MWh.
34. IGCC- Menge Austausch von Sekundärregelenergie mit benachbarten Regelzonen im Rahmen der International Grid Control Cooperation. Richtung: Export
35. Einheit von 34 Typischerweise MWh.
36. Settlementpreis IGCC Verrechnungspreis für 32 und 34.
37. Einheit von 36 Typischerweise Euro/MWh.

D. Informationen über die Ausschreibungen und deren Ergebnisse

Feld Nr. Feld Beschreibung
1. Ausschreibung Siehe oben Tabellen A und B, Feld 1.
2. Regelreservetyp Werte Regelreservetyp: PCR ...... Primärregelleistung SCR ...... Sekundärregelleistung TCR ...... Ausfallsreserve- und Tertiärregelleistung SCE…….Sekundärregelenergie TCE……Ausfallsreserve- und Tertiärregelenergie
3. Subtyp Werte: First Call Second Call Last Call Emergency Call Intraday Emergency Call
4. Geplante Öffnung Format: dd.mm.yyyy hh:mm
5. Geplante Schließung Format: dd.mm.yyyy hh:mm
6. Lieferung von Beginn des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
7. Lieferung bis Ende des Vorhaltezeitraums des Regelreserveprodukts. Format: dd.mm.yyyy
8. Veröffentlichungsdatum Format: dd.mm.yyyy hh:mm
9. Ausschreibungseröffnung Format: dd.mm.yyyy hh:mm
10. Ausschreibungsschließung Format: dd.mm.yyyy hh:mm
11. Produkt Alias Bezeichnung des Regelreserveprodukts.
12. Stunden Zeitdauer, für die Regelreserveleistung vorgehalten wird (in Stunden).
13. Ausgeschriebene Menge Regelreserveleistung, die in der Ausschreibung beschafft werden soll.
14. Einheit von 13 Typischerweise MW.
15. Angebotene Menge Summe der angebotenen Regelreserveleistungen.
16. Einheit von 15 Typischerweise MW.
17. Akzeptierte Menge Summe der angebotenen Regelreserveleistungen, die einen Zuschlag erhalten haben.
18. Einheit von 17 Typischerweise MW.
19. Durchschnittspreis Mengengewichteter Durchschnittspreis für ein Regelreserveprodukt.
20. Einheit von 19 Euro/MW und Stunde der Vorhaltung oder Euro/MW.
21. Teilnehmer Anzahl der Anbieter, die an der Ausschreibung teilnehmen.
22. Teilnehmer mit Zuschlag Anzahl der Anbieter mit bezuschlagten Angeboten.