BundesrechtVerordnungenGeschäftsordnung für die Gerichte I. und II. InstanzV. Hauptstück Registerführung und Aktenbildung12. Kapitel Strafsachen§ 495

§ 495Überwachung der Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus

In Kraft seit 01. Januar 2014
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