Geo.
Gliederung
V. Hauptstück Registerführung und Aktenbildung
12. Kapitel Strafsachen
§ 495 Überwachung der Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus
Die Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus und im Falle einer Unterbrechung der Unterbringung nach § 6 Abs. 2 des Arbeitshausgesetzes die weitere Vollziehung sind durch Kalender oder Fristenvormerk zu überwachen. Unter Umständen genügt die Überwachung auf die im § 528 Abs. 3 angegebene Art.
§ 495 Geo. · Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 495 Überwachung der Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus
…a) Aktenmäßige Überwachung § 495. Die Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus und im Falle einer Unterbrechung der Unterbringung nach § 6 Abs. 2 des Arbeitshausgesetzes die weitere…
Rückverweise