Geo.
Gliederung
V. Hauptstück Registerführung und Aktenbildung
1. Kapitel Allgemeine Vorschriften
1. Allgemeines über Register und sonstige Geschäftsbehelfe Anlegung der Register
§ 384 Fortführung eines Aktes unter geändertem Aktenzeichen
Wird eine Sache, ohne daß ein neuer Akt für sie angelegt wird, bei demselben oder einem anderen Gericht unter einem andern Aktenzeichen fortgesetzt (zum Beispiel bei Überweisung eines außerstreitigen oder Exekutionsverfahrens nach § 44 JN., eines Rechtstreites nach § 261 Abs. 6 ZPO., bei Abtretung eines Strafverfahrens oder in den Fällen, wo eine Sache gemäß § 362 Abs. 3 in ein anderes Register desselben Gerichtes übertragen wird), so ist auf dem Deckel, Rücken oder Umschlag des Aktes das frühere Aktenzeichen durchzustreichen und das neue Aktenzeichen daneben oder darunter zu setzen. Die Geschäftszahl für die neu hinzukommenden Aktenstücke ist nach dem neuen Aktenzeichen zu bilden, doch läuft die Reihe der Ordnungsnummern und Seitenzahlen fort. In der Aktenübersicht ist die Änderung des Aktenzeichens vor der Eintragung des ersten, das neue Aktenzeichen tragenden Aktenstückes ersichtlich zu machen, zum Beispiel „Fortgesetzt als 8 U 316/50“.
§ 384 Geo. · Geo. · Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
§ 384 Fortführung eines Aktes unter geändertem Aktenzeichen
…§ 384. Wird eine Sache, ohne daß ein neuer Akt für sie angelegt wird, bei demselben oder einem anderen Gericht unter einem andern Aktenzeichen fortgesetzt (zum Beispiel…
§ 171 Das Aktenlager
…ist unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 4 für alle Gerichtsabteilungen gemeinschaftlich. Die Akten werden im Aktenlager nach Geschäftsgattungen und Gerichtsabteilungen gesondert und nach Aktenzahlen geordnet aufbewahrt. Haben Akten nacheinander mehrere Aktenzeichen erhalten (§§ 384, 420), so ist für die Aufbewahrung das letzte Aktenzeichen entscheidend. Vr-Akten, die nach…
§ 519 Dienststrafsachen
… 509 Abs. 2 zu einem Akt zu vereinigen. (2) Für die Bildung dieser Akten gelten die Bestimmungen der §§ 371 bis 384. Unter der Voraussetzung des § 381 Abs. 2 ist der Akt in einen Aktendeckel zu legen. (3) Bei den Oberlandesgerichten werden die Dienststrafsachen…
§ 386 Die Eintragungen im Streitregister
…wegen Änderung der Geschäftsverteilung, Überweisung nach § 261 Abs. 6 ZPO., Abtretung vom Senat an den Einzelrichter oder aus anderem Grunde (§ 384) in ein anderes Register übertragen, so ist dort in Spalte 2 als Tag des Einlangens auch der Tag der ursprünglichen Klagseinbringung anzugeben. 2. Die Vornamen…
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