Gegenstand dieser Verordnung sind nähere Regelungen zum Elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) gemäß EKPG, insbesondere
1.zur Aufteilung der Pflichten gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 074 vom 04.03.2021 S. 35, (im Folgenden: DSGVO) für die gemäß § 24 gemeinsamen Verantwortlichen des eEKP,
2.zu den spezifischen Zugriffsberechtigungen auf die im eEKP gespeicherten Daten gemäß § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 EKPG sowie
3. zu den Zeitpunkten, ab denen Daten im eEKP zu dokumentieren sind.
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