(1) Der Deponieinhaber hat gemäß § 21 Abs. 1 Z 5 AWG 2002 – soweit vorhanden – die folgenden relevanten Anlagen unter Angabe des Anlagentyps und der Umrisspolygone vor Beginn der Ablagerungsphase eines Kompartiments oder bei anderen Anlagen innerhalb des Deponiebereichs gemäß § 34 vor Aufnahme der Tätigkeit im Stammdatenregister gemäß § 22 AWG 2002 einzutragen:
1. die Deponie mit dem genehmigten Deponiebereich;
2. jedes Kompartiment mit Angabe der zugehörigen Deponie(unter)klasse;
3. jeden Kompartimentsabschnitt und den verbleibenden Teil des Kompartiments;
4.jedes Zwischenlager gemäß § 33;
5.jede andere Anlage innerhalb des Deponiebereichs gemäß § 34;
6. Sickerwasser- und Abwasserbehandlungsanlagen;
7. Deponiegasanlagen.
(2) Der Deponieinhaber hat bei der Eintragung in das Stammdatenregister für andere Anlagen innerhalb des Deponiebereichs gemäß § 34, die er nicht selbst betreibt, den zum Zeitpunkt der Eintragung tätigen Betreiber anzugeben. Wenn dieser Betreiber bereits im Stammdatenregister eingetragen ist, hat der Deponieinhaber die Anlage diesem im Stammdatenregister zuzuordnen. Wenn eine solche Anlage innerhalb des Deponiebereichs gemäß § 34 bereits im Stammdatenregister eingetragen ist, ist sie vom Inhaber der Anlage dem Deponieinhaber als Inhaber des Standortes zuzuordnen. Wenn dieser Betreiber nicht registrierungspflichtig ist, besteht für den Deponieinhaber keine Verpflichtung, einen Registrierungsprozess auszulösen. In diesem Fall reicht die Angabe von Name und Sitz aus.
§ 40 DVO 2008 · DVO 2008 · Deponieverordnung 2008
§ 40 Registrierung
…§ 40. (1) Der Deponieinhaber hat gemäß § 21 Abs. 1 Z 5 AWG 2002 – soweit vorhanden – die folgenden relevanten Anlagen…
§ 2 Geltungsbereich
…Verantwortliche gemäß § 9 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 ( VStG ), BGBl. Nr. 52, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2008, 4. nach Maßgabe der §§ 40 Abs. 2 und 41 der Inhaber einer anderen Anlage innerhalb des Deponiebereichs, 5. nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 der Leiter…
§ 41 Aufzeichnungs- und Meldepflichten
…§ 41. (1) Der jeweilige Inhaber von Anlagen gemäß § 40 Abs. 1 Z 2 bis 6 hat für jede dieser Anlagen getrennt Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle fortlaufend aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen…
§ 42 Deponieaufsicht gemäß § 63 Abs. 3 AWG 2002
…AWG 2002 ; 2. die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Meldungen gemäß § 41 , insbesondere die getrennte Führung der Aufzeichnungen für Anlagen gemäß § 40 Abs. 1 Z 2 bis 6 ; stichprobenartig ist die Plausibilität der Aufzeichnungen zu überprüfen; 3. anhand der Aufzeichnungen gemäß § 41 die…
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