DVO 2008
Gliederung
7. Abschnitt Deponiebetrieb
§ 37 Mess- und Überwachungsverfahren
(1) Der Inhaber hat während des Betriebs der Deponie, bei zeitweiliger Unterbrechung und nach Abschluss des Betriebs über die Dauer der Nachsorgephase ein Mess- und Überwachungsprogramm durchzuführen. Im Rahmen des Mess- und Überwachungsprogramms sind folgende Daten zu erheben:
1.Daten über den Wasserhaushalt gemäß § 30 Abs. 6;
2.Daten zur Emissions- und Immissionskontrolle gemäß § 38;
3.Daten zur Kontrolle des Deponiekörpers, einschließlich der technischen Einrichtungen, und der Beweissicherungssysteme, einschließlich der Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 39.
(2) Der Inhaber hat dem Deponieaufsichtsorgan spätestens bis zum 10. April jeden Jahres auf der Grundlage der zusammengefassten Daten des vorangegangenen Kalenderjahres Bericht über alle Ergebnisse des Mess- und Überwachungsprogramms gemäß Abs. 1 zu erstatten. Die für die Überwachung als aussagekräftig ausgewählten Parameter sind graphisch und über alle Jahre fortlaufend darzustellen.
§ 37 DVO 2008 · DVO 2008 · Deponieverordnung 2008
§ 37 Mess- und Überwachungsverfahren
…§ 37. (1) Der Inhaber hat während des Betriebs der Deponie, bei zeitweiliger Unterbrechung und nach Abschluss des Betriebs über die Dauer der Nachsorgephase ein Mess- und…
§ 41 Aufzeichnungs- und Meldepflichten
…der Abfälle, wobei die Einbaustelle lagemäßig in Netzgevierten von 50 x 50 m festzuhalten ist; 9. Daten des Mess- und Überwachungsprogramms gemäß § 37. Die Aufzeichnungen gemäß Z 1 bis 9 sind gemäß den Vorgaben nach § 41a elektronisch zu führen und elektronisch aufzubewahren. (3) Der Deponieinhaber…
Anl. 3
…werden, kann die Häufigkeit der Überprüfungen auf halbjährliche Intervalle erstreckt werden oder die Anzahl der Messpunkte reduziert werden. Im Rahmen des Verfahrens gemäß § 37 AWG 2002 müssen lit. a bis f vom Deponieinhaber als Projekt dargelegt werden. Aerobe In-situ-Stabilisierung Für Maßnahmen zur Intensivierung der biologischen…
Anl. 8
…das Mess- und Überwachungsverfahren, einschließlich Sickerwassererfassung und -behandlung, Emissions- und Immissionskontrolle und die Kontrolle des Deponiekörpers und der technischen Einrichtungen gemäß den §§ 37 bis 39 und Kosten für die externe Dokumentation; d) Wartung und Instandsetzung der Sickerwasserleitungen, -schächte und -stollen; e) Deponieaufsicht; f) die vollständige Entfernung von Abfällen…
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