(1) Der Inhaber hat während des Betriebs der Deponie, bei zeitweiliger Unterbrechung und nach Abschluss des Betriebs über die Dauer der Nachsorgephase ein Mess- und Überwachungsprogramm durchzuführen. Im Rahmen des Mess- und Überwachungsprogramms sind folgende Daten zu erheben:
1. Daten über den Wasserhaushalt gemäß § 30 Abs. 6;
2. Daten zur Emissions- und Immissionskontrolle gemäß § 38;
3. Daten zur Kontrolle des Deponiekörpers, einschließlich der technischen Einrichtungen, und der Beweissicherungssysteme, einschließlich der Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 39.
(2) Der Inhaber hat dem Deponieaufsichtsorgan spätestens bis zum 10. April jeden Jahres auf der Grundlage der zusammengefassten Daten des vorangegangenen Kalenderjahres Bericht über alle Ergebnisse des Mess- und Überwachungsprogramms gemäß Abs. 1 zu erstatten. Die für die Überwachung als aussagekräftig ausgewählten Parameter sind graphisch und über alle Jahre fortlaufend darzustellen.
Rückverweise
DVO 2008 · Deponieverordnung 2008
§ 37 Mess- und Überwachungsverfahren
(1) Der Inhaber hat während des Betriebs der Deponie, bei zeitweiliger Unterbrechung und nach Abschluss des Betriebs über die Dauer der Nachsorgephase ein Mess- und Überwachungsprogramm durchzuführen. Im Rahmen des Mess- und Überwachungsprogramms sind folgende Daten zu erheben: 1. Daten über den Wa…
§ 47 Übergangsbestimmungen zur Deponieverordnung 1996 und zu Pilotprojekten
…1) Inhaber von Kompartimenten, die sich am 1. März 2008 in der Vorbereitungs- oder Ablagerungsphase befinden, und die Leiter der Eingangskontrolle müssen die Anforderungen 1. dieser Verordnung, ausgenommen die §§ 10, 21, 23…
§ 41 Aufzeichnungs- und Meldepflichten
…der Abfälle, wobei die Einbaustelle lagemäßig in Netzgevierten von 50 x 50 m festzuhalten ist; 9. Daten des Mess- und Überwachungsprogramms gemäß § 37. Die Aufzeichnungen gemäß Z 1 bis 9 sind gemäß den Vorgaben nach § 41a elektronisch zu führen und elektronisch aufzubewahren. (3) Der Deponieinhaber…
Anl. 3
…werden, kann die Häufigkeit der Überprüfungen auf halbjährliche Intervalle erstreckt werden oder die Anzahl der Messpunkte reduziert werden. Im Rahmen des Verfahrens gemäß § 37 AWG 2002 müssen lit. a bis f vom Deponieinhaber als Projekt dargelegt werden. Aerobe In-situ-Stabilisierung Für Maßnahmen zur Intensivierung der biologischen…