Formblatt A – Bilanz der Betrieblichen Vorsorgekasse
AKTIVA
A. Anlagevermögen 1)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen 1)
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderung gemäß § 26 Abs. 3 Z 2 BMSVG
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere und Anteile
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken
C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktive latente Steuern
E. Aktiva der Veranlagungsgemeinschaft
I. Guthaben auf Euro lautend
II. Guthaben auf ausländische Währungen lautend
III. Darlehen und Kredite auf Euro lautend
IV. Darlehen und Kredite auf ausländische Währungen lautend
V. Forderungswertpapiere auf Euro lautend
VI. Forderungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
VII. Beteiligungswertpapiere auf Euro lautend
VIII. Beteiligungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
IX. Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf Euro lautend
X. Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf ausländische Währungen lautend
XI. Anteilscheine von Immobilienfonds auf Euro lautend
XII. Anteilscheine von Immobilienfonds auf ausländische Währungen lautend
XIII. Forderungen
XIV. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
XV. Sonstige Aktiva
PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
II. Kapitalrücklagen 1)
III. Gewinnrücklagen 1)
IV. Rücklage für die Erfüllung der Kapitalgarantie
V. Rücklage für die Erfüllung der Zinsgarantie
VI. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
B. Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten 1)
D. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Passiva der Veranlagungsgemeinschaften
I. Abfertigungsanwartschaft
II. Verbindlichkeiten
III. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
IV. Sonstige Passiva
Formblatt B – Gewinn- und Verlustrechnung der Betrieblichen Vorsorgekasse
A. Ergebnis der Veranlagungsgemeinschaft
I. Veranlagungserträge
II. Garantie
III. Beiträge
IV. Kosten
V. Auszahlungen von Abfertigungsleistungen
VI. Ergebnis der Veranlagungsgemeinschaft
VII. Verwendung des Ergebnisses der Veranlagungsgemeinschaft
B. Erträge und Aufwendungen der BV-Kasse
1. Verwaltungskosten
2. Betriebsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne
bb) Gehälter
cc) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an Betriebliche Vorsorgekassen
dd) Aufwendungen für Altersversorgung
ee) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
ff) Sonstige Sozialaufwendungen
b) Abschreibungen auf das Anlagevermögen
c) Sonstige Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen
3. Finanzerträge
a) Erträge aus Beteiligungen
b) Zinsenerträge und sonstige laufende Erträge aus der Veranlagung der Eigenmittel und der nicht zu Veranlagungsgemeinschaften zugeordneten Fremdmittel
c) Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen, die nicht den Veranlagungsgemeinschaften zugeordnet sind
4. Finanzaufwendungen
a) Aufwendungen aus Beteiligungen
b) Abschreibungen auf sonstige Finanzanlagen, die nicht den Veranlagungsgemeinschaften zugeordnet sind
c) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
5. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
a) betriebliche Erträge
b) betriebliche Aufwendungen
6. Ergebnis vor Steuern
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
8. Ergebnis nach Steuern
9. Sonstige Steuern, soweit nicht unter den Posten 1 bis 7 enthalten
10. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
11. Veränderung von Rücklagen
a) Zuweisungen
aa) zu Gewinnrücklagen
bb) zur Kapitalgarantierücklage
cc) zur Zinsgarantierücklage
b) Auflösungen
aa) von Kapitalrücklagen
bb) von Gewinnrücklagen
cc) der Kapitalgarantierücklage
dd) der Zinsgarantierücklage
12. Jahresgewinn/-verlust
13. Gewinn-/Verlustvortrag
14. Bilanzgewinn/-verlust“
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1) Die mit Fußnote „ 1) “ gekennzeichneten, mit Buchstaben oder römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im UGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.
Rückverweise
BVK-FBlV · Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung
§ 1
…Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) sind entsprechend der Gliederung in der Anlage 1 zu erstellen.…
§ 3
…1) Diese Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2013 enden. (2) Die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung BGBl…