Anl. 2
In Kraft seit 15. Juli 2003
Up-to-date
(in hellgrauer Farbe in der Form
und Größe des Führerscheines)
Anhänge
image001.pngPNGRückverweise
BO 1994 · Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
§ 15 Besondere Bestimmungen für Schülertransporte
…Personen im Fahrdienst tätig sein und verwendet werden, die entweder 1. einen Ausweis gemäß § 16 Abs. 1 nach dem Muster der Anlage 2 besitzen oder 2. eine Lenkberechtigung für die Klassen D1, D1E, D oder DE besitzen, den Code „95“ in ihrem Führerschein eingetragen haben und…