§ 1 — ACGV
Die Parteien haben für jede in ihrem Interesse liegende Amtshandlung der Austro Control GmbH die gemäß Abschnitt II festgesetzten Gebühren zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.
§ 1 ACGV · ACGV · Austro Control-Gebührenverordnung
§ 1 Austro Control-Gebührenverordnung
…I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1. Die Parteien haben für jede in ihrem Interesse liegende Amtshandlung der Austro Control GmbH die gemäß Abschnitt II festgesetzten Gebühren zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.…
§ 6 Schlußbestimmungen
…1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1994 in Kraft. (2) § 1 und TP 28 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. …
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